Deutschsprachige Gemeinschaft schützt erstmals bewegliche Kulturgüter

<p>Ins Verzeichnis eingetragen wurde unter anderem die Rolle der Reichsherrlichkeit Lontzen.</p>
Ins Verzeichnis eingetragen wurde unter anderem die Rolle der Reichsherrlichkeit Lontzen. | Foto: Ministerium der DG

Damit wird ein zentrales Ziel der jüngsten Kulturgesetzgebung umgesetzt: die langfristige Sicherung bedeutender Zeugnisse der regionalen Geschichte.

Die Bandbreite der nun geschützten Objekte zeige eindrucksvoll, wie vielfältig das kulturelle Erbe Ostbelgiens ist: „Es zeigt, dass unsere Geschichte, unsere Spuren wertvoll sind und zu unserer Identität beitragen“, heißt es auf ostbelgienlive.be, dem Online-Bürgerinformationsportal der DG.

Zu den ersten Einträgen zählen ein Steinepitaph aus Bütgenbach, die historische Rolle der Reichsherrlichkeit Lontzen, 16 mittelalterliche Pergamenturkunden der Pfarre Reuland, das umfangreiche Urbar der Herrlichkeit Reuland sowie eine seltene Erstausgabe der berühmten Enzyklopädie von Denis Diderot und Jean-Baptiste le Rond d’Alembert. Bewegliche Kulturgüter umfassen weit mehr als Gemälde oder Skulpturen. Dazu gehören unter anderem archäologische Funde, Schriftstücke, Musikinstrumente, Möbel, Fotografien, Landkarten oder Tapisserien. Sie alle tragen dazu bei, historische Entwicklungen nachvollziehbar zu machen und das kollektive Gedächtnis zu bewahren.

Mit der Eintragung in das Verzeichnis sind klare Schutzmechanismen verbunden: Die betreffenden Objekte dürfen das Gebiet der DG nur noch mit Genehmigung verlassen. Zudem bestehen eine Erhaltungs-, Auskunfts- und Anzeigepflicht für die Eigentümer. Gleichzeitig eröffnet das Gesetz neue Möglichkeiten der Unterstützung: Für Pflege, Restaurierung und fachgerechte Aufbewahrung können Zuschüsse beantragt werden. Ziel ist es, diese bedeutenden Zeugnisse der Vergangenheit nicht nur zu sichern, sondern auch ihre Sichtbarkeit für Forschung, Öffentlichkeit und kommende Generationen zu erhöhen.

Hintergrund: Eingetragene Kulturgüter im Überblick


Sechs Pergamenturkunden der Pfarre Reuland (1330-1500):

Die ältesten inDG erhaltenen Urkunden dokumentieren das religiöse Leben und die Rechtsverhältnisse der Herrlichkeit Reuland im späten Mittelalter. Sie sind nahezu vollständig überliefert und zählen zu den wichtigsten Quellen der regionalen Geschichte.


Enzyklopädie von Diderot und d’Alembert (1751-1780):

Die 35-bändige Erstausgabe der berühmten Enzyklopädie gilt als eines der bedeutendsten Werke der Aufklärung. Sie wurde 1944 von der Stadt Eupen erworben und enthält über 70.000 Artikel, verfasst von 142 Autoren. Der Bestand hat hohen wissenschaftlichen und historischen Wert.


Rolle der Reichsherrlichkeit Lontzen (1386):

Der knapp drei Meter lange Pergamentrotulus ist ein einzigartiges Zins- und Pachtregister. Er verzeichnet Abgaben nach Wohnorten geordnet und bietet wertvolle Informationen für die Lokalgeschichte sowie für genealogische Forschungen.


Urbar der Herrlichkeit Reuland (16.–18. Jahrhundert):

Der über 250 Seiten starke Band vereint handschriftliche Einträge, heraldische Darstellungen und detaillierte Informationen über Höfe, Rechte und Schuldverhältnisse der regionalen Herrschaftsstruktur. Seine Entstehung wird auf 1585–1593 datiert, später wurde er zu einem Band zusammengeführt.


Steinepitaph des Johann Reinhard von Bulich (16. Jahrhundert):

Das eindrucksvoll gearbeitete Tafelepitaph zeigt den Ritter Johann Reinhard von Bulich in voller Rüstung, flankiert von Wappen. Es gehörte vermutlich zur Ausstattung der früheren Kirche St. Stephanus in Bütgenbach und zeugt von der Bedeutung der Familie Bulich in der Region.

Das Verzeichnis wird fortlaufend erweitert. Einen Antrag können Eigentümer und Besitzer stellen, etwa Gemeinden, Museen, Bibliotheken oder Archive sowie kirchliche Einrichtungen. Das entsprechende Dokument kann auf www.ostbelgienlive.be heruntergeladen werden. (nc)

Ein Verzeichnis gibt es unter www.ostbelgienkulturerbe.be/desktopdefault.aspx/tabid-3551/?catalogid=1104

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