Viele Betroffene zögerten bislang aus Unsicherheit oder aus Angst vor hohen Kosten. Durch eine neue Gesetzesregelung haben sie nun Anspruch auf kostenlose Rechtsbeihilfe (Pro-deo-System). Wer sich über ein Zentrum für Opfer sexueller Gewalt oder eine andere Organisation meldet, erhält bei Dringlichkeit rasch einen Anwalt.
Dieser kann in den ersten 15 Tagen nicht nur eine kostenlose Beratung anbieten, sondern auch eine Anzeige einreichen oder etwa ein Scheidungsverfahren einleiten. Voraussetzung ist, dass die Anwälte eine spezialisierte Ausbildung absolviert haben. Regional kann es daher noch Übergangsphasen geben.
„Wenn mehr Opfer den Weg zur Justiz finden, können auch mehr Täter verurteilt werden“, erklärt die Brüsseler Anwältin Barbara Huylebroek. (ag)

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