Hintergrund ist die sechste Staatsreform, durch die Zuständigkeiten für Pflege vom Föderalstaat auf die Gemeinschaften und Regionen übertragen wurden. Um zu vermeiden, dass Pflegebedürftige dadurch Nachteile erleiden, wurde 2018 vereinbart, dass in einer Übergangsphase nicht der Wohnsitz der betroffenen Person über die Finanzierung entscheidet, sondern der Teilstaat, der die jeweilige Pflegeeinrichtung anerkennt – auch dann, wenn die Person aus einem anderen Teilstaat stammt. Da sich die Teilstaaten bis heute nicht auf eine dauerhafte Neuregelung einigen konnten, drohte eine rechtliche Lücke.
Etienne Simar (CSP) stellte das Abkommen als Berichterstatter vor und sprach später im Namen der Mehrheit (ProDG, CSP und PFF) von einem „verantwortungsvollen Schritt“. Mit der Verlängerung werde vor allem eines sichergestellt: „Rechts- und Planungssicherheit für die Betroffenen und die Einrichtungen.“ Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Pflege sei es entscheidend, stabile und verlässliche Rahmenbedingungen zu garantieren. Zustimmung kam auch von der Opposition. Die Vivant-Abgeordnete Diana Stiel übte jedoch grundsätzliche Kritik am institutionellen Gefüge Belgiens. Die Politik habe aus dem Land einen „Flickenteppich“ gemacht, die Zuständigkeiten seien zersplittert und eine effiziente Gesamtsteuerung dadurch kaum noch möglich. Es gebe inzwischen ein Geflecht an Kooperationsabkommen, das strukturelle Ineffizienzen zementiere. Das Resultat seien steigende Staatsschulden und ein System, das immer schwerer zu steuern sei.
Auch Björn Klinkenberg (SP) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, verband diese aber mit klaren Erwartungen. „Pflegebedürftige Menschen und ihre Familien dürfen nicht zu Leidtragenden institutioneller oder föderaler Zuständigkeitsfragen werden.“ Wer auf Pflege angewiesen sei, brauche Sicherheit, Kontinuität und eine klare Finanzierung – unabhängig davon, auf welcher Seite einer regionalen Grenze sich die passende Einrichtung befinde. Die Übergangslösung dürfe nicht zum Dauerzustand werden. Pflege sei „kein Randthema“, sondern eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen angesichts des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und steigender Pflegebedarfe. Übergangslösungen ersetzten keine nachhaltige Pflegepolitik. Die Zeit bis 2027 müsse genutzt werden, um endlich eine definitive, klare und gerechte Regelung zwischen den Teilstaaten zu erarbeiten.
In dieselbe Richtung argumentierte die Ecolo-Abgeordnete Fabienne Colling. Auch ihre Fraktion stimmte dem Dekret zu – nicht aus Überzeugung von der Struktur, sondern aus Verantwortung gegenüber den Betroffenen. „Es ist nicht das Problem der Betroffenen, wer in Belgien welche Pflegeleistungen wie finanziert“, sagte sie. Entscheidend sei, dass Menschen in diesem Land verlässlich versorgt würden. Fabienne Colling kritisierte, dass der innerbelgische Kontext in der Pflege inzwischen fast komplizierter geworden sei als die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. Die sechste Staatsreform habe zwar mehr Effizienz und Nähe zu den Menschen versprochen, in der Praxis aber vor allem zu mehr Komplexität, mehr Abstimmungsbedarf und längeren Blockaden geführt. (sc)

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