Die Regierung De Wever hatte bei den Haushaltsverhandlungen im November beschlossen, die Mehrwertsteuer für bestimmte Produkte und Dienstleistungen von 6 auf 12 Prozent anzuheben (u. a. für Take-away-Mahlzeiten, Sport- und Freizeitangebote), macht dabei jedoch eine Reihe von Ausnahmen, wie dem Entwurf des diesbezüglichen Erlasses zu entnehmen ist. So bleiben laut „De Standaard“ unter anderem Zirkus, Oper, (Straßen-)Theater, Choreografie und klassische Musik von der Erhöhung verschont. Für andere Kulturformen wie Pop- oder Rockkonzerte gilt wohl die höhere Mehrwertsteuer.
Eine sachlich klare Begründung für diese Unterscheidung gebe es nicht, so das flämische Blatt. In Regierungskreisen werde offen auf das erfolgreiche Lobbying der Partei Les Engagés verwiesen, die sich nach eigenen Angaben gezielt für den Erhalt des bisherigen Steuersatzes im Kulturbereich eingesetzt hat. Begründet wird dies mit der wirtschaftlich schwierigen Lage des Sektors und seiner gesellschaftlichen Bedeutung. Nicht-kommerzielle, anerkannte Kulturvereine bleiben weiterhin vollständig von der Mehrwertsteuer befreit.
Ob diese Ausnahmen und Differenzierungen rechtlich Bestand haben, ist offen. Ein Gutachten des Staatsrats wird im kommenden Monat erwartet. Zudem ist unklar, ob die Maßnahme mit all ihren Sonderregelungen tatsächlich die geplanten Einnahmen von jährlich 633 Millionen Euro erzielen wird – zumal die Steuererhöhung erst ab dem 1. März greift. (belga/calü/gz)

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