Weniger Vernichtung, mehr Spenden: Regierung lockert Mehrwertsteuerregeln

<p>Überschüssige Lebensmittel sollen künftig häufiger gespendet statt vernichtet werden.</p>
Überschüssige Lebensmittel sollen künftig häufiger gespendet statt vernichtet werden. | Foto: picture alliance/dpa

Die Regierung hat beschlossen, die Mehrwertsteuerregeln zu lockern. Grundsätzlich gilt eine Spende steuerlich als Lieferung und unterliegt damit der Mehrwertsteuer – im Gegensatz zur Vernichtung von Waren. In der Praxis war es für Unternehmen daher oft günstiger, überschüssige Lebensmittel zu entsorgen, statt sie zu spenden. Eine Ausnahme bestand bislang nur unter strengen Bedingungen, etwa wenn die Produkte nicht mehr zu normalen Marktbedingungen verkauft werden konnten und eine maximale Resthaltbarkeit von 15 Tagen aufwiesen.

Diese Frist erwies sich jedoch für viele Produkte als zu kurz, sodass auch noch einwandfreie Lebensmittel vernichtet wurden. Gleichzeitig ist der Bedarf bei Organisationen der Lebensmittelhilfe in den vergangenen Jahren weiter gestiegen.

Künftig wird die zulässige Resthaltbarkeit für Lebensmittelspenden von 15 auf 30 Tage verlängert, ohne dass dies mehrwertsteuerliche Folgen hat. Für Spenden von Lebensmitteln mit langer oder sehr langer Haltbarkeit durch Unternehmen, die nicht direkt an Verbraucher liefern, wird diese Frist sogar auf sechs Monate ausgeweitet.

Darüber hinaus werden die administrativen Verpflichtungen im Zusammenhang mit solchen Spenden deutlich vereinfacht.

Auch bei unverkäuflichen Non-Food-Artikeln fällt grundsätzlich Mehrwertsteuer an, sofern sie nicht auf einer begrenzten Ausnahmeliste stehen. Diese Liste wird nun erweitert und umfasst künftig mehrere als Grundbedarf eingestufte Produkte. Dazu zählen unter anderem Menstruationsartikel, Babypflegeprodukte, elektrische Rasierer, Matratzen und Lattenroste, Mehrzweck-Reinigungsmittel, Schulmaterial sowie Tierfutter. Auch diese Waren können künftig einfacher und ohne zusätzliche steuerliche Hürden gespendet werden.

Das entsprechende Rundschreiben zur Ausweitung der Ausnahmeliste wurde am Mittwoch veröffentlicht. (belga/rt)

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