Erhöhung der Mehrwertsteuer ohne Folgen für Schulessen in Brüssel

<p>Die Stadt Brüssel schließt Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf das Schulessen aus.</p>
Die Stadt Brüssel schließt Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf das Schulessen aus. | Illustrationsbild: picture alliance / dpa

Auf eine Frage des Gemeinderatsmitglieds Benoît Hellings (Ecolo) verwies Close darauf, dass die Stadt bereits 2007 eine sogenannte Mehrwertsteuereinheit „1000“ eingerichtet habe. Diese umfasst unter anderem die Stadt Brüssel, das ÖSHZ, Les Cuisines Bruxelloises, die öffentlichen Krankenhäuser der Stadt sowie Quartierhäuser.

Die Föderalregierung hatte Ende vergangenen Jahres die steuerlichen Maßnahmen des Haushaltsabkommens von Ende November verabschiedet. Vorgesehen ist darin unter anderem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Produkte, darunter auch „Take-away“-Mahlzeiten. Betroffen sind vor allem zubereitete Speisen mit einer maximalen Haltbarkeit von zwei Tagen, auf die künftig ein Mehrwertsteuersatz von 12 Prozent angewendet werden soll. Grundsätzlich könnten davon auch Schulmahlzeiten betroffen sein.

Für die Stadt Brüssel sei dies jedoch nicht der Fall, betonte Close. Die Leistungen von Les Cuisines Bruxelloises für die Stadt unterlägen keiner Mehrwertsteuer, da es sich um interne Vorgänge innerhalb der Mehrwertsteuereinheit handele. Dies gelte nicht nur für Schulmahlzeiten, sondern auch für die Verpflegung in Kindertagesstätten, Pflege- und Seniorenheimen, beim ÖSHZ sowie in den öffentlichen Krankenhäusern Brugmann, Saint-Pierre, Bordet und Huderf.

Anders verhalte es sich bei den Mahlzeiten, die Les Cuisines Bruxelloises für andere Gemeinden und ÖSHZ zubereitet. Diese könnten von der Mehrwertsteuererhöhung betroffen sein. Allerdings warte man noch auf den endgültigen königlichen Erlass. „Sollten uns Spielräume bleiben, werden wir die Auswirkungen so weit wie möglich begrenzen“, erklärte Close. Das Thema werde auf der Tagesordnung einer der nächsten Verwaltungsratssitzungen stehen.

Der königliche Erlass sei bislang noch nicht veröffentlicht. Die Stadt hoffe, dass darin eine Mehrwertsteuerbefreiung für Gemeinschaftsdienstleistungen vorgesehen werde, so der Bürgermeister abschließend. (belga/rt)

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