Kostenübernahme für Long-Covid-Behandlungen verlängert

<p>Patienten mit Long Covid können weiterhin auf zusätzliche Behandlungen und Kostenerstattungen zählen.</p>
Patienten mit Long Covid können weiterhin auf zusätzliche Behandlungen und Kostenerstattungen zählen. | Illustrationsbild: picture alliance/dpa

Anspruch auf die Erstattung haben Patienten, die mindestens vier Wochen nach einer akuten Covid-19-Infektion weiterhin Symptome aufweisen. Alle Patienten, bei denen ein Arzt Long Covid diagnostiziert hat, können somit angepasste Behandlungen und zusätzliche Rückerstattungen in Anspruch nehmen – unabhängig davon, ob sie wegen Covid-19 hospitalisiert waren oder nicht und unabhängig vom Alter.

Der vorgesehene Behandlungspfad umfasst unter anderem Sitzungen in der Physiotherapie oder Ergotherapie, neuropsychologische Untersuchungen sowie Beratungen im Bereich Ernährung. Bisher war dieser Pfad auf maximal ein Jahr begrenzt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf Empfehlung des Hausarztes.

Mit der nun vom Likiv bestätigten Verlängerung werden alle Leistungen übernommen, die spätestens bis zum 31. Dezember 2026 erbracht werden. Nach dem 1. Januar 2027 können im Rahmen dieser Vereinbarung keine Leistungen mehr abgerechnet werden, heißt es.

Darüber hinaus prüfen die Behörden langfristig die Entwicklung eines erweiterten Behandlungspfads für eine größere Zielgruppe, um eine optimale medizinische Versorgung sicherzustellen. Derzeit werden drei klinische Studien zu Long Covid vom KCE finanziert. (belga/rt)

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