Aktuell läuft eine öffentliche Untersuchung, die darauf abzielt, das Fort der Chartreuse von der Wallonischen Region offiziell als „Sanierungsstandort“ („Site à réaménager“, SAR) anerkennen zu lassen. Mit diesem Status würde die Stadt über erweiterte rechtliche Mittel verfügen, um auf dem Gelände tätig zu werden – auch ohne Zustimmung des derzeitigen Eigentümers. Das berichtet die Tageszeitung „La Meuse“.
Der Verfall
des Standorts soll
gestoppt werden.
Seit vielen Jahren ist das Areal Gegenstand intensiver Debatten zwischen Investoren, Eigentümern, Anrainern und den lokalen Behörden. Nun scheint sich eine klare Linie abzuzeichnen: Die insgesamt 38 Hektar der Chartreuse sollen nicht bebaut, sondern in die von der Stadt geplante Kette öffentlicher Grün- und Parkanlagen integriert werden. Ein entscheidender Schritt in diese Richtung war die kürzlich erzielte Einigung mit dem Projektentwickler Matexi, der ursprünglich ein großes Wohnbauprojekt auf Teilen des Geländes vorgesehen hatte.
Weiterhin problematisch ist jedoch die Situation des Forts selbst. Dieses gehört der italienischen Gesellschaft Immo-Chartreuse, die seit Jahren nicht auf Anfragen der Stadt reagiert. Diese Blockade hat bislang verhindert, dass notwendige Sicherungs- oder Erhaltungsarbeiten durchgeführt werden konnten.
Der bauliche Zustand einzelner Gebäude gibt inzwischen Anlass zu Sicherheitsbedenken. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Lüttich bei der Wallonischen Region die Einstufung des Forts als SAR beantragt.

Die öffentliche Untersuchung zu diesem Antrag läuft noch bis zum 21. Januar. Wird dem Antrag stattgegeben, erhält die Stadt neue Instrumente, um den Verfall des Standorts zu stoppen und die Sicherheit von Besuchern und Anrainern zu gewährleisten.
„Dieser Schritt stellt weder ein konkretes Entwicklungsprojekt noch eine Entscheidung über die künftige Nutzung des Standorts dar“, erklärt Gilles Foret, Beigeordneter für unter anderem Stadtplanung. „Es geht ausschließlich darum, den öffentlichen Behörden die nötigen juristischen Mittel an die Hand zu geben, um ein symbolträchtiges Kulturerbe zu schützen.“ Der SAR-Status ermöglicht es, den Eigentümer zur Durchführung dringend notwendiger Arbeiten zu verpflichten. Sollte dieser untätig bleiben, können die Behörden selbst eingreifen und die entstandenen Kosten zurückfordern.
Die Stadt strebt
keinen Alleingang an.
Als äußerstes Mittel sieht die Gesetzgebung sogar eine Enteignung vor. Zudem eröffnet der Status unter bestimmten Bedingungen den Zugang zu Fördermitteln und macht jede Veräußerung oder Übertragung des Geländes von einer ministeriellen Genehmigung abhängig.
Die Stadt betont jedoch, dass sie keinen Alleingang anstrebt. Langfristig solle die Zukunft der Chartreuse in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. Vorrang habe derzeit der Schutz des Standorts, nicht dessen Umgestaltung. (red/arco)

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