Hinweise der Polizeizone Eifel zum Feuerwerk an Silvester

<p>Bei der Nutzung von Böllern und Raketen gelten gewisse Regeln.</p>
Bei der Nutzung von Böllern und Raketen gelten gewisse Regeln. | Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass die Silvesternacht für viele Menschen zwar mit Freude verbunden ist, für Haus- und Wildtiere jedoch eine erhebliche Stressbelastung darstellt. Daher werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, das vorgegebene Zeitfenster strikt einzuhalten – zum Wohl von Mensch, Tier und Umwelt.

Jährlich komme es zudem zu zahlreichen Verletzungen durch Feuerwerkskörper, die zu Krankenhaus- oder Notaufenthaltsbehandlungen führen. Die Polizei appelliert deshalb an einen sorgfältigen und bewussten Umgang mit Böllern und Raketen sowie an die Beachtung der jeweiligen Gebrauchsanweisungen. Geprüftes Feuerwerk ist an einem „CE“-Zeichen erkennbar. Der Verkauf oder die Abgabe von Feuerwerks- und Knallkörpern an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Nicht explodierte Feuerwerkskörper sollten nach der Silvesternacht weggeräumt und ordnungsgemäß entsorgt werden, um zu verhindern, dass sie versehentlich in Kinderhände gelangen.

Die Eifelgemeinden und ihre Polizei wünschen allen Bürgern einen guten Start ins neue Jahr. (red/jj)

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