„Auch, wenn die Deutschsprachige Gemeinschaft derzeit keine Steuern erhebt, darf sie dies gemäß (...) Verfassung“, erklärte Berichterstatterin Steffi Pauels gleich zu Beginn des Tagesordnungspunkts. Aufgrund dieser „zumindest theoretischen Zuständigkeit“ ist die DG dazu verpflichtet, die europäische Richtlinie dekretal umzusetzen.
Ziel des Dekrets ist es, die Vorschriften zum automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden anzupassen – „insbesondere im Hinblick auf Kryptowerte und digitale Vermögen“.
„Dieses Dekret erlaubt den Steuerbehörden – und nicht nur denen – künftig, noch tiefer in Finanzdaten hineinzuschauen“, resümierte Michael Balter (Vivant) und kritisierte die EU-Richtlinie, die noch viele Fragen in Bezug auf Datenschutz offenlasse. Balter nannte das Dekret eine „Mehrzweckdatenquelle für verschiedene Behörden“. Zudem mahnte er an, dass Menschen potenziell unter Generalverdacht gestellt würden. Der Parlamentarier hätte sich mehr als nur „ein formales Durchwinken“ gewünscht – schließlich könnte die DG ja eines Tages eine Steuer erheben. Zudem bemängelte die Vivant-Fraktion, dass es trotz ihres Wunsches nach Vertagung zur Abstimmung gekommen ist.
Evelyn Jadin (PFF) betonte, dass das Dekret ein Werkzeug sei, um „mit der Realität Schritt zu halten“. Die Abgeordnete betonte, dass die Richtlinie bis Ende 2025 umgesetzt werden musste. Es gehe zudem weder um „Generalverdacht“ noch um „Überregulierung“, sondern um „Gleichbehandlung“, so Jadin. „Transparenz darf niemals zur Zweckentfremdung werden – und dieser Text trägt eben diesem Punkt Rechnung“, fuhr die Abgeordnete fort.
Während die Vivant-Abgeordneten sich enthielten, stimmten alle übrigen PDG-Fraktionen dem Dekretentwurf zu. (nc)

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