Föderalregierung deckelt automatische Lohnindexierung

<p>Volle Anpassungen soll es künftig nur noch bis 4.000 Euro brutto im Monat geben.</p>
Volle Anpassungen soll es künftig nur noch bis 4.000 Euro brutto im Monat geben. | Foto: picture alliance

Die Maßnahme gehört zu den zentralen Punkten des mehrjährigen Haushaltsabkommens, das Ende November beschlossen wurde. Ihre Umsetzung hatte zuvor für zahlreiche Fragen in Wirtschaft, Politik und Gewerkschaften gesorgt.

Die automatische Indexierung bleibt für Bruttolöhne bis 4.000 Euro im Monat sowie für Sozialleistungen und Renten bis 2.000 Euro brutto uneingeschränkt bestehen. Einkünfte oberhalb dieser Grenzen werden dagegen nicht mehr vollständig indexiert. Grundlage ist jeweils das vertraglich vereinbarte Grundgehalt ohne Zusatzleistungen, um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen.

Für Gehälter über 4.000 Euro ist zusätzlich ein Arbeitgeberbeitrag vorgesehen. Die Einnahmen fließen in die Gesamtkasse des Landesamtes für Soziale Sicherheit (ONSS) und sollen deren Finanzierung absichern.

Die Maßnahme soll ab kommendem Jahr grundsätzlich zweimal greifen. Wegen des zeitlichen Aufwands im Parlament werden die erwarteten Indexanpassungen im Januar und März jedoch noch nicht betroffen sein. Voraussichtlich wird die neue Regelung daher erst ab 2027 flächendeckend wirksam – und erneut im Jahr 2028.

Nach Angaben des Ministers erfolgt die Deckelung im Rahmen des Gesetzes von 1996 zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit belgischer Unternehmen. Der Zentrale Wirtschaftsrat (CCE) wird die Auswirkungen bewerten, wenn er die Spielräume für die nächsten Lohnrunden festlegt.

„Die Regierung schützt die Kaufkraft dort, wo es am wichtigsten ist, erhält die automatische Indexierung als Schutzmechanismus gegen Inflation aufrecht und stärkt zugleich verantwortungsvoll die Wettbewerbsfähigkeit der belgischen Unternehmen“, sagte Clarinval. Diese sei Voraussetzung für Investitionen, neue Arbeitsplätze sowie langfristig höhere Löhne und eine solide soziale Sicherheit. (belga/rt)

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