Die Maßnahme gehört zu den zentralen Punkten des mehrjährigen Haushaltsabkommens, das Ende November beschlossen wurde. Ihre Umsetzung hatte zuvor für zahlreiche Fragen in Wirtschaft, Politik und Gewerkschaften gesorgt.
Die automatische Indexierung bleibt für Bruttolöhne bis 4.000 Euro im Monat sowie für Sozialleistungen und Renten bis 2.000 Euro brutto uneingeschränkt bestehen.
Für Gehälter über 4.000 Euro ist zusätzlich ein Arbeitgeberbeitrag vorgesehen. Die Einnahmen fließen in die Gesamtkasse des Landesamtes für Soziale Sicherheit (ONSS) und sollen deren Finanzierung absichern.
Die Maßnahme soll ab kommendem Jahr grundsätzlich zweimal greifen. Wegen des zeitlichen Aufwands im Parlament werden die erwarteten Indexanpassungen im Januar und März jedoch noch nicht betroffen sein.
Nach Angaben des Ministers erfolgt die Deckelung im Rahmen des Gesetzes von 1996 zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit belgischer Unternehmen. Der Zentrale Wirtschaftsrat (CCE) wird die Auswirkungen bewerten, wenn er die Spielräume für die nächsten Lohnrunden festlegt.
„Die Regierung schützt die Kaufkraft dort, wo es am wichtigsten ist, erhält die automatische Indexierung als Schutzmechanismus gegen Inflation aufrecht und stärkt zugleich verantwortungsvoll die Wettbewerbsfähigkeit der belgischen Unternehmen“, sagte Clarinval. Diese sei Voraussetzung für Investitionen, neue Arbeitsplätze sowie langfristig höhere Löhne und eine solide soziale Sicherheit. (belga/rt)

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