Urteil zu Amtssprache: Mockel verlangt schnelles Handeln der Wallonie

<p>Der Ecolo-Abgeordnete Freddy Mockel (Bild) hat beim wallonischen Ministerpräsidenten nach der konkreten Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs zur Verwendung der deutschen Sprache in Strafprotokollen nachgefragt.</p>
Der Ecolo-Abgeordnete Freddy Mockel (Bild) hat beim wallonischen Ministerpräsidenten nach der konkreten Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs zur Verwendung der deutschen Sprache in Strafprotokollen nachgefragt. | Foto: belga

Neben strafrechtlichen Angelegenheiten, die hauptsächlich föderaler Natur sind, zieht das Urteil jedoch noch weitere Kreise, schreibt der ostbelgische Regionalabgeordnete Freddy Mockel (Ecolo) in einer Pressemitteilung. So greife die Sprachregelung auch in regionale Zuständigkeiten, führt er weiter aus. In Bereichen wie Umwelt, Forst und Landwirtschaft könne die Wallonische Region eigene Gesetzgebungen verabschieden und feststellende Beamte beauftragen.

In diesem Zusammenhang habe er Anfang Dezember eine schriftliche Frage an den wallonischen Ministerpräsidenten Adrien Dolimont (MR) gerichtet, so Freddy Mockel. „Die Absicht dieser Frage ist klar: Ich möchte dazu beitragen, dass die verschiedenen Behörden sich nicht nach und nach mit dem Entscheid auseinander setzen, sondern dass alle Betroffenen schnell und zeitgleich davon in Kenntnis gesetzt sind und sich an die Umsetzung machen können“, wird der Ecolo-Politiker in der Mitteilung zitiert.

In seiner Antwort habe der Ministerpräsident mitgeteilt, dass der Entscheid aktuell von der Verwaltung analysiert und an alle betroffenen Stellen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (ÖDW) weitergeleitet werde, damit diese ihre bisherige Praxis anpassen können. Zudem werde das Thema auch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der „Ständigen wallonischen Plattform für Kriminal- und Sicherheitspolitik“ gesetzt, in der insbesondere alle Einrichtungen des ÖDW und die im Bereich der Strafverfolgung tätigen öffentlichen Stellen vertreten sind. Generell werde eine Bestandsaufnahme der möglichen Fälle durchgeführt, da nur Protokolle betroffen sind, die „ein Element der Anklage in Strafsachen“ darstellen und laut Verfassungsgerichtshof „den Ausgangspunkt für die Anwendung aller Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Ermittlung, Verfolgung und Verurteilung von Personen bilden, die verdächtigt werden eine strafbare Handlung begangen zu haben“.

Die übrigen Dokumente unterliegen weiterhin den Vorschriften für den Sprachgebrauch in Verwaltungsangelegenheiten. Der Dienst „Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt“ ist derweil mit seinen Diensten, wie der Umweltpolizei oder der Forstverwaltung, vom Entscheid des Verfassungsgerichtshofes mehrfach betroffen. Er habe auch bereits Kontakt mit der Generalstaatsanwaltschaft aufgenommen, um erste Schritte auf Basis des Entscheids zu unternehmen.

Freddy Mockel schließt aus dieser Antwort, dass das Ausmaß des Urteils noch nicht umfassend ermittelt wurde, was in so kurzer Zeit auch schwer möglich sei. Aber: „So schnell wie möglich muss dieses Inventar erstellt werden, um dann die nötigen Anpassungen vorzunehmen. Der Bürger muss sein Recht auf Verfahren in deutscher Sprache erhalten, und die wallonischen Behörden müssen sicherstellen können, dass Strafverfahren nicht aufgrund der falschen Amtssprache scheitern.“ (red/sc)

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