Experten empfehlen tiefgreifende Reform der belgischen Krankenhauslandschaft: „Die Stoßrichtung hat uns nicht überrascht“

<p>Eine von der Interministeriellen Konferenz Gesundheit eingesetzte Expertengruppe empfiehlt eine tiefgreifende Reform der belgischen Krankenhauslandschaft. Das würde auch die Häuser in der DG betreffen.</p>
Eine von der Interministeriellen Konferenz Gesundheit eingesetzte Expertengruppe empfiehlt eine tiefgreifende Reform der belgischen Krankenhauslandschaft. Das würde auch die Häuser in der DG betreffen. | Archivfoto: David Hagemann

Die Experten waren am 19. März 2025 von der IKG beauftragt worden, Vorschläge für eine strukturelle Neuausrichtung des Krankenhaussektors zu erarbeiten. Der nun vorliegende Bericht trägt den Titel „Verändern, um zu bewahren“ und analysiert die bestehende Krankenhauslandschaft zunächst mithilfe einer SWOT-Analyse. Auf dieser Grundlage wurden ein Strukturmodell und konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt – ausgehend vom Grundsatz, dass alle Belgier Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Versorgung haben, unter Berücksichtigung der budgetären und demografischen Rahmenbedingungen sowie der Patientennähe und der notwendigen Zugänglichkeit der Krankenhausleistungen in den drei Landessprachen.

Kernstück einer möglichen Reform ist ein vierstufiges Modell von Versorgungseinrichtungen. Als zentrale Säule gelten künftig die regionalen Allgemeinkrankenhäuser (RAK). Diese sollen über vollwertige medizinische und medizintechnische Dienste verfügen, rund um die Uhr einsatzbereit sein und eine ausreichende Kapazität aufweisen. Der von den Experten beschriebene Trend zu größeren Krankenhausstrukturen sei international zu beobachten und vor allem durch den medizinischen Fortschritt bedingt.

Vier Arten von

Einrichtungen als Grundpfeiler einer Reform 

Daneben sehen die Empfehlungen lokale medizinische Krankenhausstandorte (LMK) vor. Diese sollen sich auf spezialisierte ambulante Leistungen, geplante Behandlungen und Tageshospitalisationen konzentrieren.

Eine dritte Ebene bilden Krankenhausstandorte für intermediäre Versorgung oder Rehabilitation (KSIR), deren Aufgabe es ist, Patientinnen und Patienten nach einem stationären Aufenthalt bei der Wiedererlangung ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen.

Als vierte Säule nennt der Bericht die Universitätskliniken. Sie verbinden ihre Aufgaben in Lehre und Forschung mit der Funktion eines regionalen Allgemeinkrankenhauses und sollen – ebenso wie bestimmte RAK unter festgelegten Voraussetzungen – als Referenzzentren für komplexe Erkrankungen fungieren.

Langfristig könnten Krankenhäuser, die die Kriterien eines regionalen Allgemeinkrankenhauses nicht erfüllen, in lokale medizinische Standorte oder Einrichtungen für intermediäre Versorgung umgewandelt werden. Die Expertengruppe spricht sich zudem für eine klare institutionelle Zuordnung aus: LMK und Rehabilitationsstandorte sollen jeweils einem einzigen regionalen Allgemeinkrankenhaus zugeordnet sein.

Vorgesehen ist kein abruptes Umstellen, sondern ein schrittweiser Übergang. Die Reform soll sich über einen Zeitraum von zehn Jahren erstrecken, aufgeteilt in zwei Fünfjahresphasen mit Zwischenbewertungen. Die IKG Gesundheit begrüßt diesen Ansatz und bezeichnet die Vorschläge als „ambitioniert und zugleich praxisnah“. „Sie gibt den Krankenhäusern eine klare Orientierung, um sich zu verändern und sich bei Bedarf besser zu organisieren, und dies in einem Kooperationsmodell, das die Qualität der Versorgung, das verfügbare Pflegepersonal und die Zugänglichkeit für ´die Patientinnen und Patienten berücksichtigt“, erklären die Gesundheitsministerinnen und -minister.

Gleichzeitig betonen die Experten, dass eine solche Reform nur unter bestimmten Voraussetzungen gelingen kann. Dazu zählen unter anderem die Sicherung der geografischen Erreichbarkeit, der Zugang zur Versorgung in allen drei Landessprachen sowie eine Finanzierung, die tatsächlichen Leistungsverschiebungen folgt. Entscheidend sei außerdem, dass die Reform der Krankenhausfinanzierung mit der strukturellen Neuordnung Schritt halte. Die Teilstaaten benötigten hierfür eine langfristige Perspektive von mindestens 15 Jahren, um ihre Planungen entsprechend anpassen zu können.

In einem nächsten Schritt wird der Expertenbericht nun den zuständigen beratenden Gremien auf föderaler und regionaler Ebene vorgelegt. Stellungnahmen werden unter anderem von Krankenhausräten, Universitätskliniken, Sozialpartnern des Pflegepersonals sowie von Vertretungen der Haus- und Notfallärzte eingeholt. Auch die Deutschsprachige Gemeinschaft wird ihre Gremien konsultieren.

Die beratenden Gremien werden insbesondere gebeten, Stellung zu beziehen zur notwendigen Übergangsphase, zu den vorgeschlagenen Kriterien für die vier Ebenen, zur Angemessenheit im Hinblick auf den Versorgungsbedarf der Bevölkerung sowie zu den erforderlichen Begleitmaßnahmen, sowohl vor dem Hintergrund der Haushaltslage als auch des Mangels an Pflegepersonal. Die Kommunikation soll darauf abzielen, „klare und verständliche Botschaften über die geplante Reform des Krankenhaussektors zu verbreiten – in allen Landessprachen“.

Das sagt DG-Ministerin Lydia Klinkenberg zu dem Bericht.

„Wir haben die Empfehlungen heute zur Kenntnis genommen. Wir werden sie in den nächsten Wochen gemeinsam mit unseren Krankenhäusern eingehend analysieren, um uns bestmöglich auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten. Ein erster Austausch mit unseren Krankenhäusern zum Expertenbericht findet noch diese Woche statt. Die Stoßrichtung hat uns nicht überrascht und viele der Veränderungen, die in unseren Krankenhäusern bereits in den letzten Jahren und Monaten im Rahmen der Kooperation innerhalb des Netzwerks MOVE initiiert wurden, gehen in die gleiche Richtung, weil die Häuser den Prozess bereits antizipiert haben“, wird DG-Gesundheitsministerin Lydia Klinkenberg (ProDG) in einer Mitteilung ihres Kabinetts zitiert. „In der interministeriellen Konferenz der Gesundheitsminister habe ich auf die besondere geografische und sprachliche Situation Ostbelgiens hingewiesen und die Notwendigkeit unterstrichen, auch künftig eine hochwertige Gesundheitsversorgung in deutscher Sprache zu sichern. Die Gesundheitsminister holen zunächst Stellungnahmen ihrer jeweiligen Gremien ein. Die politischen Leitlinien sollen auf der Grundlage des Expertenberichts und dieser Stellungnahmen bis Juni 2026 festgelegt werden“, so Klinkenberg weiter. (red/nc)

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