Die Eckpunkte der Reform waren bereits im Sommerabkommen der Regierung festgelegt worden. Mit dem nun gefassten Beschluss fällt die bisherige allgemeine Einschränkung der Nachtarbeit weg. Bislang galt jede Arbeitsleistung zwischen 20.00 und 6.00 Uhr grundsätzlich als Nachtarbeit – und war damit stark reglementiert. Künftig existiert dieses pauschale Verbot nicht mehr für alle Branchen.
Für den Handelssektor und den E-Commerce sieht das neue Regelwerk allerdings ein besonderes Modell vor: Dort gilt Nachtarbeit nur noch für Tätigkeiten zwischen 23.00 und 6.00 Uhr.
Nach Ansicht von VOKA stärkt die Reform die Wettbewerbsfähigkeit der belgischen Unternehmen. Frank Beckx setzt darauf, dass die Sozialpartner im Rahmen der sozialen Konzertierung pragmatische Lösungen finden – insbesondere bei der Frage von Nachtarbeitszuschlägen für bestehende und neue Beschäftigte. „Die Regierung hat einen realistischen Rahmen geschaffen“, so Beckx.
Deutlich zurückhaltender reagieren hingegen die Vertreter der kleinen und mittleren Unternehmen. Zwar begrüßt der KMU-Verband Unizo die größere Flexibilität, warnt jedoch vor praktischen Schwierigkeiten. Die neue Freiheit könne in der Praxis zu Unsicherheiten führen, vor allem bei der Entscheidung über mögliche Zuschläge für Arbeit zwischen 20.00 und 23.00 Uhr.
„Dass Unternehmen künftig selbst entscheiden müssen, ob sie in diesem Zeitraum weiterhin eine Prämie zahlen, macht das System komplex und verlagert eine heikle Verantwortung auf den Arbeitgeber“, erklärt Unizo-Geschäftsführer Bart Buysse. Betreiber unabhängiger Geschäfte müssten sorgfältig abwägen, ob sie sich einen solchen Zuschlag finanziell leisten könnten – und gleichzeitig als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden wollen. (belga/calü)

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