Bereits im Jahr 2021 war der Trauerurlaub für Arbeitnehmer nach dem Tod eines Kindes oder Partners von drei auf zehn Tage ausgeweitet worden – ein Schritt, der damals parteiübergreifend als Fortschritt galt. In der Praxis habe sich jedoch gezeigt, dass diese Frist bei weitem nicht ausreiche, so Lanjri, die auch damals treibende Kraft hinter der Reform war.
„Zehn Tage reichen kaum aus, um wieder Luft zu holen – geschweige denn, um zu trauern“, sagte die Kammerabgeordnete. Mit einer Verdoppelung des Trauerurlaubs wolle man Eltern die Möglichkeit geben, die erste Phase nach dem Verlust zu überstehen, ohne zusätzlichen Druck durch Schuldgefühle, finanzielle Sorgen oder administrative Verpflichtungen.
Das Gesetzesvorhaben sieht vor, dass der erweiterte Trauerurlaub für alle Eltern gilt, die ein im Haushalt lebendes Kind verlieren – ausdrücklich auch dann, wenn es sich um ein Kind in langjähriger Pflege handelt. Neu wäre außerdem, dass alle Berufsstatuten einbezogen werden, also auch Selbstständige, die bislang oft schlechter abgesichert sind.

Darüber hinaus setzt sich Lanjri für bessere Unterstützung von Eltern stillgeborener Kinder ein. Derzeit besteht bei einem Schwangerschaftsverlust vor der 180. Schwangerschaftswoche kein Anspruch auf Mutterschutz, Vaterschafts-, Geburts- oder Trauerurlaub – trotz der oft tiefgreifenden emotionalen Folgen. Diese Grenze soll laut Gesetzesvorschlag auf 140 Tage Schwangerschaft gesenkt werden.
Mit der Initiative will die CD&V, so Lanjri, der Realität betroffener Familien gerechter werden und Trauer nicht länger unter Zeit- und Existenzdruck stellen. (belga/calü)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren