ÖSHZ warnen vor Millionenlücke durch Arbeitslosenreform
Finanzen
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Die belgischen ÖSHZ warnen vor deutlichen finanziellen Einbußen infolge der geplanten Reform der Arbeitslosenunterstützung. Grund dafür sei, dass der Föderalstaat bei seinen vorgesehenen Ausgleichszahlungen die Bezieher von Berufseingliederungsgeld („allocations d’insertion“) nicht berücksichtigt, erklärten die Einrichtungen am Donnerstag. Dadurch entstehe ein zusätzlicher Fehlbetrag von insgesamt 37 Millionen Euro.
Die geplanten Kompensationen des Föderalstaats reichen nach Angaben der ÖSHZ nicht aus, um die erwarteten Mehrkosten zu decken.
| Foto: belga
Die ÖSHZ bereiten sich derzeit darauf vor, ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Menschen aufzunehmen, die ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung verlieren werden. Nun mussten sie jedoch erfahren, dass die föderalen Kompensationen geringer ausfallen als erwartet. Der erhöhte Erstattungssatz für das Eingliederungseinkommen (RI) gelte nämlich ausschließlich für Personen, die aus dem Arbeitslosensystem ausgeschlossen werden – nicht aber für jene aus dem Einsteigersystem. Rund 18.000 junge Menschen würden damit nicht berücksichtigt, kritisiert die Föderation der ÖSHZ.
Was nach einem technischen Detail klingt, hat erhebliche Auswirkungen: 10 Millionen Euro fehlten bereits 2026, insgesamt summiere sich die Lücke auf 37 Millionen Euro. Hinzu komme, dass in vielen Fällen der Ausschluss einer Person aus dem Arbeitslosensystem weitere Eingliederungseinkommen innerhalb derselben Familie auslöse. Für diese „abgeleiteten Rechte“ sei jedoch kein zusätzlicher Ausgleich vorgesehen – sie blieben vollständig bei den ÖSHZ hängen.
Diese beiden Entscheidungen belasteten die Budgetplanungen für 2026 und die Folgejahre erheblich, erklärt die Föderation weiter. Zudem sei die für 2025 zugesagte Übergangsfinanzierung, die den ÖSHZ ermöglichen sollte, sich auf die Reform vorzubereiten, bis heute nicht freigegeben worden. (belga/rt)
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