Vorfälle mit Drohnen: Föderale Staatsanwaltschaft untersucht 17 Fälle

<p>Ein Schild mit der Aufschrift „No drone zone“ am Flughafen in Zaventem</p>
Ein Schild mit der Aufschrift „No drone zone“ am Flughafen in Zaventem | Foto: afp

Die föderale Staatsanwaltschaft übernimmt eine Akte von einer örtlichen Staatsanwaltschaft, sobald ein Verdacht auf sogenannte „hybride Bedrohung“ besteht – also wenn die Drohnen möglicherweise von einem ausländischen Staat eingesetzt werden, um die Sicherheitslage Belgiens zu destabilisieren oder das Land auszuspionieren. Bei gewöhnlichen Verstößen gegen die Drohnenvorschriften bleibt das Verfahren in der Zuständigkeit der lokalen Behörden.

In den vergangenen Wochen wurde Belgien mehrfach durch Drohnensichtungen aufgeschreckt – unter anderem über Militärbasen, Flughäfen und dem Kernkraftwerk Doel. Die föderale Staatsanwaltschaft untersucht nun insgesamt 17 solcher Vorfälle. Vermutet wird, dass es sich um Destabilisierungsversuche Russlands handeln könnte, eine offizielle Bestätigung dafür gibt es jedoch nicht. „Oft ist es schwierig zu unterscheiden, ob es sich um einen lokalen Drohnenpiloten handelt, der gegen Vorschriften verstößt, oder um einen Versuch der Destabilisierung durch einen staatlichen Akteur“, so Sprecherin Yasmina Vanoverschelde gegenüber der Zeitung „De Standaard“. Aus diesem Grund wurde kürzlich eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingerichtet – mit Vertretern der Justiz, Polizei und Geheimdienste. Sie erarbeitet Richtlinien dafür, wie Behörden künftig bei unrechtmäßigem Drohneneinsatz, insbesondere bei Verdacht auf hybride Bedrohungen, vorgehen sollen. Diese Vorgaben sollen nach Abstimmung im Kollegium der Generalprokuratoren als verbindlicher Rundbrief veröffentlicht werden. (belga/sc)

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