Psychiatrische Langzeitpflege fällt künftig unter Kostenobergrenze
Gesundheit
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Ab dem 1. Januar 2026 fällt auch die langfristige psychiatrische Versorgung unter die Kostenobergrenze im Gesundheitssystem. Bislang galt diese finanzielle Schutzregelung nur für das erste Jahr einer stationären Behandlung. Das berichtet die Zeitung „De Standaard“.
Gesundheitsminister Frank will finanzielle Ungleichheiten zwischen körperlicher und psychischer Langzeitpflege beenden.
| Foto: belga
Die Kostenobergrenze im Gesundheitssystem begrenzt die jährlichen Gesundheitsausgaben eines Haushalts. Sobald diese ein festgelegtes Limit überschreiten, erstattet die Krankenkasse automatisch den Eigenanteil zurück. Bisher galt dieser Schutz für psychiatrische Patientinnen und Patienten jedoch nur während der ersten 365 Tage eines Klinikaufenthalts. Danach mussten sie einen Großteil der Kosten selbst tragen – im Gegensatz zu Menschen mit langwierigen körperlichen Erkrankungen.
„Wir wollen diese Ungleichheit beseitigen und die finanzielle Absicherung aller psychiatrischen Patientinnen und Patienten verbessern, die auf eine langfristige Betreuung angewiesen sind“, erklärte Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit). Die Kosten der Maßnahme werden für das Jahr 2026 auf 1,6 Millionen Euro geschätzt.
Die Kostenobergrenze im Gesundheitssystem bietet generell Schutz für chronisch Kranke, Kinder, ältere Menschen und Haushalte mit geringem Einkommen. Die jeweilige Obergrenze variiert je nach Familiensituation – sie liegt etwa niedriger für einkommensschwache Haushalte sowie für Jugendliche unter 19 Jahren. Laut aktuellen Zahlen profitieren derzeit 755.085 Familien von dem System und erhalten im Schnitt etwa 435 Euro pro Jahr an Rückerstattungen für ihre Eigenbeteiligungen. (belga/rt)
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