Der „Vegder Fastovend“ ohne Prinz? Undenkbar! Damit es in St.Vith nicht so weit kommt, hat die Karnevalsgesellschaft „Fahr‘m Dar“ mit ihren Gründervereinen die Regeln überarbeitet. Seit ein paar Jahren darf theoretisch auch ein verheirateter Kandidat auf den Narrenthron – neuerdings ist auch ein komplettes Gefolge keine Pflicht mehr.
Der St.Vither Karnevalsprinz muss künftig nicht mehr zwingend ein großes Gefolge aufbieten. Auch kleinere Varianten sind möglich.
| Foto: GE-Archiv
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