Seit Donnerstag müssen Geflügel und Vögel in Zuchtbetrieben in Stallhaltung bleiben. Wie die Fasnk mitteilte, seien in den letzten Wochen zunehmend Infektionen bei Wildvögel festgestellt worden. Zudem ist es für die Züchter Pflicht, die Tiere im Inneren oder unter Netzen zu füttern. Zur Tränkung der Tiere darf ausschließlich ungefiltertes Oberflächenwasser oder Regenwasser verwendet werden.
Für Privathalter gilt die Schutzpflicht nur in den Zonen rund um den Ausbruchsort in Houthulst. In der Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern muss Geflügel in geschützte Bereiche gebracht werden. In der Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern gilt diese Verpflichtung für alle Vogelarten. Außerhalb dieser Zonen sind die Maßnahmen nicht verpflichtend, aber es besteht die Pflicht, die Tiere im Inneren oder unter Schutz zu füttern und zu tränken. Spaziergänger, die einen toten Vogel bemerken, sind gebeten, diesen nicht zu berühren und unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/99 777 zu melden. (belga/pf)

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