Euthanasie in Belgien: Kommission warnt vor Fehlern bei Verfahren

<p>In Belgien gab es im letzten Jahr fast 4.000 Euthanasie-Fälle.</p>
In Belgien gab es im letzten Jahr fast 4.000 Euthanasie-Fälle. | Foto: Sebastian Kahnert/dpa

„Eine Sensibilisierung der Ärzte, die mit einem Euthanasie-Dossier konfrontiert werden, wird sowohl zu einer besseren Einhaltung des Gesetzes führen als auch den Ärzten selbst mehr Ruhe geben“, betonen Wim Distelmans und Jacqueline Herremans in ihrem Schreiben an die Ärztekammer, das der Zeitung „Het Nieuwsblad“ vorliegt. Distelmans ist Professor für Onkologie an der Freien Universität Brüssel (VUB) und Vorsitzender des niederländischsprachigen Teils der Kommission, Herremans leitet die frankophone Seite.

Fehlerhafte Dossiers

Die Kommission ist verpflichtet, jedes Sterbehilfe-Dossier zu überprüfen, das Ärzte einreichen müssen. Dabei wurde zuletzt deutlich, dass nicht alle Mediziner die Rechtslage im Detail kennen. „Einige Fälle haben uns veranlasst, aktiv an die Ärztekammer heranzutreten“, erklärt Distelmans gegenüber „Het Nieuwsblad“.

Ein Beispiel: Ein Arzt stützte sich bei seiner Entscheidung auf fehlerhafte Informationen eines Psychologen. Das hätte dazu führen können, dass das gesamte Dossier an die Justiz übermittelt und ein Strafverfahren gegen den Arzt eingeleitet worden wäre.

In einem anderen Fall wurde die schriftliche Fixierung des Euthanasie-Wunsches nicht ordnungsgemäß vorgenommen. Nach den Regeln muss diese von einer unbeteiligten Drittperson in Anwesenheit des Arztes erstellt werden – das war nicht geschehen.

Folgen aus dem Prozess Tine Nys

Distelmans betont, wie wichtig es sei, dass die Ärztekammer nun alle Mediziner erneut informiert und ihnen die geltenden Vorschriften in Erinnerung ruft. „Die Regeln zu kennen und sie korrekt anwenden zu können, auch in komplexen Situationen, verschafft den Ärzten Sicherheit.“

Gerade in Flandern sei die Sensibilität in den vergangenen Jahren gestiegen – nicht zuletzt durch den vielbeachteten Prozess im Fall von Tine Nys, einer jungen Frau, die sich für Sterbehilfe entschieden hatte. Ihre Angehörigen hatten die behandelnden Ärzte verklagt, die erst nach einem jahrelangen Verfahren freigesprochen wurden. „Dieses Verfahren hat viele Ärzte deutlich vorsichtiger gemacht“, sagt Distelmans.

In der Französischen Gemeinschaft habe der Fall hingegen deutlich weniger mediale Aufmerksamkeit erhalten. „Dort ist das Bewusstsein für die Bedeutung klarer Regeln und Verfahren weniger stark ausgeprägt“, so Distelmans.

Fast 4.000 Fälle im Vorjahr

Nach Angaben der Kommission entschieden sich im vergangenen Jahr 3.991 Menschen in Belgien für Euthanasie. Darunter waren 55 Personen, die aufgrund von unerträglichem psychischem Leid infolge einer psychiatrischen Erkrankung diesen Schritt gingen. (calü)

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