Der Geburtsurlaub, ein bezahlter Sonderurlaub für den Partner oder die Partnerin der Mutter, muss innerhalb von vier Monaten nach der Geburt genommen werden. Ursprünglich betrug er zehn Tage. Zwischen 2018 und 2020 verzichteten 16 % der Anspruchsberechtigten auf einen Teil des Urlaubs.
Nach der Ausweitung auf 15 Tage im Jahr 2021 stieg der Anteil auf 22 %. Selbst nach der erneuten Verlängerung auf 20 Tage im Jahr 2023 nahm noch immer gut ein Fünftel (21,5 %) den Geburtsurlaub nicht vollständig wahr.
Mit jeder Verlängerung des Anspruchs steigt auch die Zahl der ungenutzten Urlaubstage: Von etwas mehr als einem halben Tag bei zehn Tagen bis hin zu rund eineinhalb Tagen bei 20 Tagen Geburtsurlaub.
Als Gründe nennt Attentia mehrere Faktoren: Die ersten drei Tage werden vom Arbeitgeber bezahlt, die restlichen nur zu 82 % des Bruttolohns (bis zu einem bestimmten Höchstbetrag) von der Krankenkasse. Neben diesem
Besonders häufig verzichten ältere Arbeitnehmer auf den vollen Geburtsurlaub: In der Altersgruppe ab 45 Jahren sind es 27 %, bei den 25- bis 34-Jährigen lediglich 18 %. Auch

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