„Ich halte es für wichtig, klar zwischen Hofschlachtung und Hausschlachtung zu unterscheiden“, betont Patrick Spies in einer Mitteilung. „Während das Pilotprojekt zur Hofschlachtung darauf abzielt, Schlachtungen direkt am landwirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, geht es bei der Hausschlachtung um das private Schlachten von Tieren durch Kleintierhalter. Diese beiden Dinge dürfen nicht vermischt werden.“
Der Regionalabgeordnete erkundigte sich nach dem Stand des Pilotprojekts der Uni Lüttich, das den praktischen Rahmen für mobile Schlachteinheiten schaffen soll. Dolimont habe bestätigt, dass eine entsprechende Konvention mit der Universität bereits im Juli unterzeichnet wurde. Das Projekt soll von Juli 2025 bis Juni 2027 laufen, mit einer mobilen Schlachteinheit, die wissenschaftlich begleitet wird. Seit Mai 2021 flossen insgesamt bereits rund 365.000 Euro öffentliche Mittel in Studien und Vorarbeiten zur praktischen Umsetzung der Hofschlachtung. Ziel sei es, „den Stress der Tiere beim Transport zu vermeiden und das Tierwohl durch kürzere Wege und vertraute Umgebungen zu verbessern“, so Dolimont. Patrick Spies begrüßt diesen Ansatz: „Ich spreche mich klar für dieses Pilotprojekt aus. Hofschlachtungen sind ein innovativer, tierfreundlicher und praxisnaher Ansatz, der die bestehenden Strukturen sinnvoll ergänzen kann. Es wäre unrealistisch zu erwarten, dass Hofschlachtungen die Schlachthöfe ersetzen – doch sie können eine wertvolle Ergänzung sein, gerade für kleinere Betriebe.“
Deutlich kritischer zeigt er sich hingegen bei der geplanten vollständigen Untersagung der privaten Hausschlachtung von Schweinen, Schafen, Ziegen und Zuchtwild. Das private Schlachten von Kaninchen und Geflügel soll laut Ministerpräsident zwar weiterhin erlaubt bleiben – „doch wie lange noch?“, fragte Spies. „Gerade in ländlichen Gebieten halten viele Menschen ein paar Schafe oder Ziegen – nicht gewerblich, sondern für den Eigenbedarf. Diese künftig zu zwingen, jedes Tier in einen Schlachthof zu bringen, ist schlicht realitätsfremd“, erklärte Spies. „Natürlich muss jede Schlachtung fachgerecht und tierschutzgerecht erfolgen – aber ein generelles Verbot ist keine Lösung. Es ist ein pauschales Misstrauensvotum gegenüber all denjenigen, die verantwortungsvoll mit ihren Tieren umgehen.“ Im wallonischen Regionalparlament kritisierte Patrick Spies die Haltung der Regierung: „Ich finde Ihre Position etwas widersprüchlich. Einerseits wollen Sie Hofschlachtungen erlauben, um die Transportwege zu verkürzen und das Tierwohl zu verbessern – andererseits verbieten Sie die Hausschlachtung komplett. Das passt nicht zusammen.“ Der Ministerpräsident habe das Verbot damit begründet, dass „die ordnungsgemäße Betäubung der Tiere durch Privatpersonen kaum gewährleistet werden könne“ und Kontrollen bei privaten Haltern „praktisch unmöglich“ seien. Der Regionalabgeordnete sieht darin eine unverhältnismäßige Maßnahme: „Statt grundsätzlich alle privaten Schlachtungen zu verbieten, sollte man gezielt Aufklärung, Ausbildung und Kontrolle fördern. Einzelne Missstände dürfen nicht dazu führen, dass alle Tierhalter unter Generalverdacht gestellt werden.“
Positiv wertete er, dass es laut Antwort des Ministerpräsidenten für professionelle Tierhalter eine Ausnahme vom Verbot geben soll. So sollen Tierhalter, die bei der Arsia (dem wallonischen Tierregister) offiziell als landwirtschaftliche Betriebe registriert sind, auch künftig eigene Tiere schlachten dürfen – allerdings nur, wenn das Fleisch ausschließlich für den Eigenverbrauch des Haushalts bestimmt ist. Laut Spies trifft das geplante Verbot damit vor allem Hobbytierhalter und Kleinstbetriebe – also genau jene, die meist nur wenige Tiere halten und „traditionell“ für den Eigenbedarf schlachten. Spies fordert die wallonische Regierung auf, „mit mehr Augenmaß“ vorzugehen. (red/nc/sc)

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