So gelangte die Dreirichterkammer zu der Überzeugung, dass ein 51-jähriger Kelmiser im September 2023 eine Bekannte gegen ihren Willen auf den Hals und den Mund geküsst sowie ihr an den Busen und in den Schambereich gegriffen hat.
Gericht räumt Opfern größere Glaubwürdigkeit ein als Tätern
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