Negatives Gutachten zum Verbot radikaler Organisationen: „Vorentwurf beeinträchtigt Menschenrechte“

<p>Kritik am Gesetzesvorentwurf: Das FIRM befürchtet unverhältnismäßige Eingriffe in demokratische Rechte.</p>
Kritik am Gesetzesvorentwurf: Das FIRM befürchtet unverhältnismäßige Eingriffe in demokratische Rechte. | Illustrationsfoto: belga

Das FIRM hat ein negatives Gutachten zu einem Vorentwurf eines Gesetzes abgegeben, mit dem extremistische und radikale Organisationen verboten und aufgelöst werden sollen. „Wir stellen fest, dass der Gesetzesvorentwurf mehrere Menschenrechte beeinträchtigt“, heißt es in dem Gutachten. Zuvor hatte auch die Regierungspartei CD&V Zweifel an dem Text geäußert.

Die Föderalregierung hatte kurz vor der Sommerpause einen Vorentwurf von Innenminister Bernard Quintin (MR) gebilligt. Ende des Jahres soll der Entwurf regulär im Parlament zur Abstimmung stehen. Quintin hat mehrere Institutionen, darunter das FIRM, um eine Stellungnahme gebeten. Der Vorentwurf würde es der Regierung ermöglichen, bestimmte Organisationen zu verbieten, wenn sie als ernsthafte und aktuelle Bedrohung für die nationale Sicherheit oder für die demokratische und verfassungsmäßige Ordnung gelten. Betroffen wären Vereinigungen, Unternehmen, faktische Gruppierungen, juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.

Der Minister könnte der Regierung vorschlagen, einen Ausführungserlass mit verschiedenen Maßnahmen zu verfassen: das Verbot öffentlicher oder kollektiver Aktivitäten; das Verbot bestimmter Slogans, Symbole oder Kommunikationsmittel; die Schließung bestimmter Orte; das Einfrieren bestimmter Güter und in einigen Fällen auch die Aufhebung der Rechtspersönlichkeit oder die Liquidation eines Unternehmens. Das FIRM zeige Verständnis für das Ziel, gegen Akteure vorzugehen, die Menschenrechte bedrohen. Gleichzeitig warnt das Institut jedoch, dass der Gesetzesentwurf erhebliche Risiken für Menschenrechtsverletzungen birgt. So fehle es an Klarheit: „Es ist nicht deutlich, wer mit einem Verbot belegt werden kann. Mehrere zentrale Begriffe sind unzureichend definiert und bleiben vage.“

Darüber hinaus sehe der Text unverhältnismäßige Maßnahmen vor, die wesentliche Einschränkungen der Vereinigungs- und Meinungsfreiheit mit sich bringen. Auch das vorgesehene Verbot, eine verbotene Organisation neu zu gründen, verstoße gegen die Verfassung.

Kritik an Tendenz zur Verschiebung der Gewaltenteilung

Das FIRM kritisiert zudem „erneut die Tendenz, Befugnisse, die eigentlich der Justiz zustehen, an die Exekutive zu übertragen“. Und weiter heißt es: „Um Kriminalität zu bekämpfen, sollte der Gesetzgeber vorrangig die bestehenden Bestimmungen des Strafrechts nutzen.“ Bereits vor kurzem hatte sich CD&V-Präsident Sammy Mahdi kritisch zum Vorentwurf geäußert. Er halte es für „nicht klug“, dass die Justiz außen vor bleiben soll, und fordert eine Neubewertung durch die Regierung. „Das ist ein zweischneidiges Schwert“, erklärte Mahdi in der Sendung „De Afspraak op Vrijdag“. „Parteien, die sich heute die Hände reiben und die Antifa verbieten wollen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie morgen selbst verboten werden könnten“, sagte der Politiker mit Blick auf einen Vorstoß des MR-Präsidenten Georges Louis Bouchez, der vor kurzem ein Verbot der „Antifa-Bewegung“ forderte und sie als „die größte Bedrohung für unsere Demokratie“ betitelte. (belga/nc)

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