Die „einzigen Ausnahmen“ bildeten wie in den Vorjahren Mandatserteilungen an Rechtsanwälte, bestimmte technische Gutachten und personenbezogene Steuergutachten. „Selbst in diesen Fällen sind wir aber dazu bereit, dem Fragesteller unter Berücksichtigung der Datenschutzgesetzgebung Einblick in diese Dokumente zu geben. Einmal mehr verbreitet Michael Balter (Vivant) wider besseres Wissen Unwahrheiten, um die Regierung ungerechtfertigterweise und passend zu dem von Vivant verbreiteten Narrativ dem Vorwurf der Intransparenz auszusetzen“, wird Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) in der Mitteilung zitiert. Der beste Beleg hierfür sei eine der Mitteilung beigefügte, detaillierte Liste der Studien, die dem Abgeordneten Michael Balter und der breiten Öffentlichkeit durch die Regierung in Beantwortung seiner entsprechenden schriftlichen Frage über den parlamentarischen Weg zur Kenntnis gebracht wurde. Wie auch in den Vorjahren habe die Regierung also zu dieser Frage ausführlich geantwortet und eine detaillierte Liste der Studien- und Beratungsleistungen veröffentlicht.
Pauschale Kritik an dieser externen Expertise ist aus Sicht der Regierung „nicht zielführend“. Bei einem genaueren Blick auf die Liste lasse sich nämlich feststellen, dass ein beachtlicher Teil der Ausgaben auf nachstehende Bereiche fällt: spezialisierte Beratungsleistungen für Krankenhäuser und Seniorenheime, u.a. im Bereich der Anschaffung von Gütern bzw. der Digitalisierung des Gesundheitswesens, die für den Krankenhausbetrieb notwendig seien; die „überall in Europa durchgeführte Arbeitskräfteerhebung“, die auch die DG durchführen müsse; wissenschaftlich unterstützte Lernstandserhebungen wie die Testung der Fremdsprachenkenntnisse der Schüler (DELF) und VERA, die eine individuelle Standortbestimmung ermöglichten und zudem wichtige Erkenntnisse für die Fortentwicklung des Bildungswesens lieferten sowie einmalige Kosten im Zusammenhang mit der Reform der Raumordnung. Hier gehe es darum, nach dem Prozess der Beteiligung von Gemeinden und Akteuren nun die Ergebnisse in den Gesetzestext zu übertragen. „All diesen Aufträgen ist gemein, dass sie in keiner Weise in Verbindung mit dem durch den Einstellungsstopp bedingten Stellenabbau stehen. Vielmehr ist es so, dass ein Teil der Leistungen gar nicht durch eigenes Personal erbracht werden kann oder darf“, so der Ministerpräsident in der Pressemitteilung. „Natürlich werden im Kontext der allgemeinen Sparvorgaben, die Beratungsleistungen im Vorfeld noch kritischer überprüft als bisher schon.“
Der Vorwurf der Intransparenz laufe, so Oliver Paasch, folglich „vollends ins Leere“. Der Regierungschef erinnert auch daran, dass keine Gemeinschaft in Belgien „so transparent mit ihren Ausgaben umgeht wie die DG“. Als einzige Gemeinschaft veröffentliche die Deutschsprachige Gemeinschaft ihre Einnahmen und Ausgaben sowie die Schulden und Bankkonten im Internet. HIER können die Zahlen eingesehen werden. (red/nc)

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