Staatsrat stoppt Gesetz zur Beibehaltung von IBAN-Kontonummern

<p>IBAN-Mitnahme vor dem Aus – Staatsrat zerschlägt Reformpläne.</p>
IBAN-Mitnahme vor dem Aus – Staatsrat zerschlägt Reformpläne. | Foto: belga

Eine solche Regelung war nicht nur im Regierungsabkommen vorgesehen, sondern auch in Form eines Gesetzesvorschlags ausgearbeitet worden. Ziel war es, den Wettbewerb im Bankensektor anzukurbeln und den Wechsel für Verbraucher zu erleichtern. Doch der Staatsrat verweist auf rechtliche und praktische Hürden. Demnach sei der Vorschlag unvereinbar mit der europäischen SEPA-Verordnung, die den einheitlichen Zahlungsraum regelt, sowie mit internationalen ISO-Normen für Finanzprodukte und -dienstleistungen.

Auch die Europäische Zentralbank, die von belgischen Abgeordneten konsultiert wurde, äußerte deutliche Vorbehalte. Sie verwies auf ein Gutachten der Europäischen Kommission, das die Übertragbarkeit von IBAN-Kontonummern als rechtswidrig einstuft. Ferner würden laut EZB erhebliche Implementierungs- und Betriebskosten entstehen, die in keinem Verhältnis zu den erwarteten Vorteilen stünden.

Die Idee einer „Mitnahme“ von IBAN-Nummern wird innerhalb der Europäischen Union seit Jahren diskutiert. Mehrere Mitgliedstaaten haben Studien dazu durchgeführt, in der Hoffnung, die Konkurrenz zwischen Banken zu fördern. In Belgien hatte die PS nach zwei gescheiterten Anläufen im September vergangenen Jahres erneut einen Gesetzesvorschlag eingebracht. Mit den jüngsten Stellungnahmen des Staatsrates und der EZB ist das Projekt jedoch in eine schwierige Lage geraten. Ob die Föderalregierung an dem Vorhaben festhält oder es endgültig ad acta legt, bleibt vorerst offen. (belga/svm)

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