Elektronische Abrechnung wird Pflicht für Ärzte und Zahnärzte

<p>Ab dem 1. September 2025 müssen Ärzte und Zahnärzte in Belgien ihre Leistungen elektronisch mit den Krankenkassen abrechnen.</p>
Ab dem 1. September 2025 müssen Ärzte und Zahnärzte in Belgien ihre Leistungen elektronisch mit den Krankenkassen abrechnen. | Foto: picture alliance/dpa

Die Regelung betrifft alle ambulanten Leistungen, unabhängig davon, ob der Behandelnde das Drittzahlersystem anwendet oder nicht.

Nach Angaben des Nationalen Instituts für Kranken- und Invalidenversicherung (Inami) wird das System bereits breit genutzt: Ende 2024 wurden 94 % der Leistungen von Hausärzten, 85 % der Leistungen von Fachärzten und 83 % der Zahnbehandlungen elektronisch abgerechnet.

Die elektronische Rechnung wird über die Praxissoftware erstellt. Der Patient erhält weiterhin einen Nachweis über die Kosten – wahlweise auf Papier oder digital in seiner eBox, sofern er zugestimmt hat.

„Es ist wichtig, dass auch die wenigen Ärzte und Zahnärzte, die noch nicht elektronisch abrechnen, diesen Schritt gehen“, betont Mickaël Daubie, Generaldirektor der Inami-Gesundheitsabteilung. „So können wir ein effizienteres Erstattungssystem sicherstellen – zum Vorteil von Behandelnden und Patienten.“

Ausnahmen gibt es jedoch: Ärzte, die am 1. Januar 2023 bereits 67 Jahre oder älter waren, sowie Zahnärzte ab 63 Jahren (Stichtag 1. Januar 2024), dürfen weiterhin auf Papier abrechnen. Gleiches gilt, wenn eine Abrechnung außerhalb der Praxis erfolgt und die Technik eine elektronische Lösung nicht zulässt. (belga/rt)

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