Sparmaßnahme: DG verschiebt Einstufungen von Vereinen auf 2029

Begründet wird der Schritt mit den Sparzwängen der angespannten Haushaltslage, während die bisherigen Zuschüsse bis zum Jahr 2029 unverändert weiterlaufen. Beschlossene Sache ist die Maßnahme allerdings noch nicht, sondern Teil eines Vorschlags, den die DG-Regierung im Rahmen des sogenannten Programmdekrets 2025 dem Parlament der DG (PDG) unterbreitet hat, erklärt Kulturminister Gregor Freches (PFF) auf Nachfrage gegenüber dem GrenzEcho.

„Betroffen wären ausschließlich die Tanzvereine, deren nächste reguläre Einstufung 2026 anstünde. Da diese ihre letzte Einstufung bereits 2022 erhalten haben“, präzisiert der DG-Minister. Theater- und Musikvereine seien aufgrund laufender Einstufungszyklen beziehungsweise jüngst erfolgter Einstufungen nicht betroffen. Die bestehenden Zuschüsse blieben bis 2029 unverändert, betont zudem der PFF-Minister. Die betroffenen Tanzvereine wurden vor einigen Tagen vorab und „ausdrücklich unter Vorbehalt“ informiert, um ihnen Planungssicherheit zu geben, so Gregor Freches.

„Im Jahr 2022 hat die letzte Einstufung der Tanzvereine der Deutschsprachigen Gemeinschaft stattgefunden, an der Ihr Verein erfolgreich teilgenommen hat. Gemäß den Vorgaben des Kulturförderdekretes würde spätestens 2026 erneut eine Einstufung der Tanzvereine stattfinden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage Belgiens und damit auch der Deutschsprachigen Gemeinschaft und den sich daraus ergebenden Sparzwängen werden wir dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorschlagen, ab 2026 alle Einstufungen bis 2029 auszusetzen“, heißt es dazu in dem offiziellen Schreiben aus dem Kabinett des Kulturministers an die Tanzvereine.

„Diese Maßnahme würde es uns einerseits ermöglichen, die Gelder für die Organisation von Einstufungen einzusparen und gleichzeitig auch dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der letzten Einstufung bis 2029 gültig bleiben und alle eingestuften Vereine weiterhin die Auftrittszuschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten. Dies schafft Kontinuität und Planungssicherheit für Ihre Vereine.“

Regelmäßige Bewertungen in Theater, Musik und Tanz

Auf den Vorbehalt wird auch in dem Brief hingewiesen, denn naturgemäß muss das Parlament der DG das Programmdekret noch verabschieden. Das soll voraussichtlich im Dezember 2025 passieren. „Sobald es diesbezüglich eine definitive Entscheidung gibt, werden wir Sie umgehend informieren“, heißt es in dem Schreiben weiter. Kulturminister Gregor Freches betont gegenüber dem GrenzEcho, dass es sich nicht um einen Teil eines größeren Maßnahmenpakets handle, „sondern um eine Einzelmaßnahme im Rahmen des Programmdekrets 2025“.

Zum Hintergrund: Um die Arbeit der Amateurkunst zu fördern, organisiert die Deutschsprachige Gemeinschaft regelmäßige Einstufungen der Vereine. Eingestufte Gruppen erhalten Zuschüsse für ihre öffentlichen Auftritte – wie viele und in welcher Höhe, hängt von der jeweiligen Einstufungskategorie ab. Die Bewertungen finden je nach Sparte in unterschiedlichen Abständen statt: Im Bereich Theater jährlich, bei den Musik- und Tanzvereinen alle vier Jahre. Für die Beurteilung ist jeweils eine externe Fachjury zuständig, wie das Informationsportal Ostbelgien Live schreibt. Musikvereine treten in sechs verschiedenen Kategorien an – von Harmonien und Brassbands bis hin zu Kinder- und Jugendchören. Bei den Tanzvereinen wiederum sind es vor allem Gruppen aus dem Folklore-, Garde- und Showtanz, die sich einer Einstufung stellen.

Wer teilnehmen darf, ist klar geregelt: Zugelassen sind nur Vereine, die bereits eine Basisbezuschussung durch eine der Gemeinden der DG erhalten. Die Einstufungen sollen nicht nur Planungssicherheit schaffen, sondern dienen auch als Anreiz, das künstlerische Niveau der Vereine zu halten und weiter auszubauen.

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