„Europa darf keine Wunschliste werden, auf der sich Schutzsuchende das attraktivste Zielland aussuchen“, sagte die föderale Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt (N-VA) am Mittwoch. „Wer über ein sicheres Drittland nach Europa reist, soll künftig auch in dieses Land zurückgeführt werden können.“
Weitreichendere Rückführungen geplant
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, den Anwendungsbereich des „sicheren Drittstaats“ deutlich zu erweitern. Bislang musste ein Asylbewerber eine persönliche Verbindung zu dem Drittstaat nachweisen, in den er zurückgeschickt werden sollte. Künftig soll dies nicht mehr zwingend erforderlich sein. Eine bloße Durchreise oder ein Rückübernahmeabkommen mit dem betreffenden Land könnten ausreichen.
Mit dieser Neuregelung soll das Asylverfahren beschleunigt und die Rückführung von nicht schutzberechtigten Personen erleichtert werden. Van Bossuyt betont: „Die Reform soll insbesondere Ländern wie Griechenland oder Italien ermöglichen, Migranten einfacher in Drittstaaten außerhalb Europas zurückzuschicken – etwa in Länder, die sie auf dem Weg nach Europa durchquert haben.“
Ausnahmen für Minderjährige
Für unbegleitete Minderjährige ist eine Ausnahme vorgesehen: Wenn keine Verbindung zum Drittstaat besteht, greift das neue Rückführungsprinzip nicht.
Die Föderalregierung sieht in der Maßnahme einen Schritt hin zu einer effizienteren und solidarischeren europäischen Migrationspolitik. „Asyl muss in erster Linie dem Schutz dienen – nicht der Suche nach dem besten Sozialpaket“, so Van Bossuyt abschließend. (belga/calü)

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