Dieser Fall erinnert unter anderem an den belgischen Studenten, welcher trotz verurteilter Vergewaltigung am 1. April dieses Jahres straffrei davonkam und somit nicht nur für Schlagzeilen und Proteste, sondern auch für Diskussionen und Aufschreie im Netz sorgte. Vor allem die Begründung des Richters führte zu Aufregung. Seine drei Gründe für die Aussetzung der Strafe waren laut FAZ die fehlenden Vorstrafen, das junge Alter und besonders der Eindruck, dass der junge Mann begabt und engagiert, sowie beruflich hoch angesehen sei. Zwar hat die Staatsanwaltschaft Löwen nun gegen die Aussetzung des Urteils Berufung eingelegt, zum jetzigen Zeitpunkt haben sich daraus allerdings noch keine weiteren Konsequenzen für den 24-jährigen ergeben.
Wer jedoch in jedem Fall Konsequenzen davon trägt, sind die weiblichen Opfer der beiden Taten. Petra Brzank, eine Gesundheitswissensschaftlerin schrieb schon 2009 für das deutsche Bundesgesundheitsblatt, dass sich die Auswirkungen von körperlicher und sexueller Gewalt nicht nur auf die Opfer selbst, sondern auch auf deren Umfeld beziehen und sich multidimensional ausdrücken. Bei Angst- und depressiven Störungen, inklusive einem erhöhten Selbstmordrisiko fängt es an. Schaut man sich den Aspekt der häuslichen Gewalt an, gehen die Konsequenzen bis hin zu Problemen mit der Erwerbstätigkeit und einem hohen Armutsrisiko. Wohnungslosigkeit und erhöhter Alkohol- und Drogenkonsum kommen ebenfalls dazu. Folgen von Gewalt betreffen also nicht nur die Opfer selbst, sondern sind gesamtgesellschaftlich, was einen angemessenen Umgang mit dem Thema und eine entsprechende Gesetzgebung umso relevanter macht. Die heute 19-jährige aus Waregem ist lebender Beweis für diese Konsequenzen, denn noch heute leidet sie unter psychischen Problemen und hat laut ihrem Anwalt eine Essstörung entwickelt, so schreibt „Het Nieuwsblad“.
Weltweit wurden allein 2023 mindestens 85.000 Frauen und Mädchen vorsätzlich getötet. 60 Prozent von diesen Taten wurden von Partnern oder anderen Familienmitgliedern begangen. Daraus folgt, dass insgesamt alle zehn Minuten eine Frau von ihrem Partner oder ehemaligen Partner getötet wird. Dies geht aus Zahlen der Vereinten Nationen hervor, die anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen 2024 veröffentlicht wurden. UN Women hat Gewalt gegen Frauen außerdem zu einer der systematischsten und am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen erklärt.
Blickt man nun auf Belgien wird das Land in dem Gender Equality Index von 2024 in Bezug auf physische und/oder sexuelle Gewalt zwar unter dem EU-Durchschnitt eingeordnet, jedoch sind es immer noch 29 Prozent der Frauen, die seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche oder sexuelle Gewalt von ihrem Ex-Partner oder Partner erfahren haben. Detailliertere offizielle Zahlen fehlen jedoch. Diese Lücke wird im kommenden Jahr das erste Mal gefüllt werden, denn das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern sammelt Daten und soll ab 2026 einen jährlichen Bericht erstellen.
Abgesehen davon ist die belgische Gesetzgebung in Bezug auf Femizide und Gewalt gegen Frauen im EU-Vergleich recht fortschrittlich. Als einer der ersten Länder, hat die belgische Föderalregierung 2023 ein Gesetz erlassen, was nicht nur Femizide als solche definiert, sondern auch unterschiedliche Formen von Gewalt gegen Frauen anerkennt und Opferrechte festlegt. Ebenfalls gesetzlich festgeschrieben ist die „Nur Ja heißt Ja“-Regelung, welche besagt, dass Sex nur dann einvernehmlich ist, wenn eine ausdrückliche Zustimmung erfolgt. Mit dieser Regelung befindet sich Belgien in einer Gruppe mit nur 11 weiteren europäischen Ländern.
Das Bild, das sich nun zusammensetzt, ist eins, in dem ein Leben ohne Gewalt für Frauen weder weltweit noch in Belgien selbstverständlich ist. Die aktuelle belgische Gesetzgebung würde zwar eine Verurteilung ermöglichen – so auch im Falle der beiden jungen Männer. Welche Konsequenzen eine solche Verurteilung für die Täter hat, ist allerdings nicht deutlich festgelegt. Die Folgen für die Opfer wiederum sind umso präsenter und weitreichender.

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