Der Verfassungsgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil ein potenziell weitreichendes Signal gesetzt: Steuerliche Vorteile, die einer bestimmten Branche gewährt werden, gelten als staatliche Beihilfe und müssen – sofern sie nicht bei der Europäi
Urteil mit Sprengkraft – Milliarden an Steuervorteilen auf dem Prüfstand
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