Damit gilt bereits ab dort die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Die Maßnahme geht auf eine zurückliegende Unterschriftenaktion aller betroffenen Anwohner zurück, die bereits im Jahr 2018 eine Verlegung des Ortsschilds gefordert hatten. Damals wurde der Antrag zunächst abgelehnt. Ein neuer Antrag wurde, nach einer zweiten Ortsbesichtigung mit den verantwortlichen Behörden, nun auch von der Wallonischen Straßenbauverwaltung (SPW) genehmigt. Zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer soll in nächster Zeit häufiger eine elektronische Warntafel an der St.Vither Straße in Born aufgestellt werden. Darüber hinaus sollen künftig auch Radarkontrollen in dem Bereich durchgeführt werden. (red/jj)

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