1. Tabakprodukte dürfen ab dem 1. April nicht mehr sichtbar in Geschäften präsentiert werden. Das betrifft Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten, Wasserpfeifentabak und Zubehör wie Zigarettenpapier.
Drei wichtige gesetzliche Änderungen treten ab 1. April in Kraft
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