Drei wichtige gesetzliche Änderungen treten ab 1. April in Kraft

<p>Ab 1. April dürfen Tabakprodukte nicht mehr sichtbar in Verkaufstellen ausliegen.</p>
Ab 1. April dürfen Tabakprodukte nicht mehr sichtbar in Verkaufstellen ausliegen. | Archivbild: Photo News

1. Tabakprodukte dürfen ab dem 1. April nicht mehr sichtbar in Geschäften präsentiert werden. Das betrifft Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten, Wasserpfeifentabak und Zubehör wie Zigarettenpapier.

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