Der 39 Jahre alte Bundespolizist aus Nordrhein-Westfalen ist nach dem Vorfall im September 2019 wegen Körperverletzung im Amt angeklagt. Er habe „ohne rechtfertigende oder entschuldigende Gründe“ auf den verfolgten Fahrer mit einem Schlagstock eingeschlagen und auf ihn eingetreten, sagte Staatsanwältin Nicole Schneider. Das Opfer erlitt dabei „multiple Prellungen“.
Laut Anklage habe der festgenommene Mann, als er auf dem Boden neben seinem Auto lag, keinen oder wenig Widerstand geleistet. Mit den mehrfachen Schlägen und Tritten habe der 39-Jährige zumindest billigend in Kauf genommen, dass der Mann verletzt werde, sagte Schneider.
Der Anwalt des Angeklagten sagte, sein Mandat habe sich damals in einem Ausnahmezustand befunden. „Er war zittrig und aufgeregt, er stand unter Schock“, sagte er. Grund war die vorherige Verfolgungsfahrt mit sehr hohen Geschwindigkeiten gewesen, bei der das Fluchtauto das Polizeiauto auch einmal in einem Wald gerammt hatte. Der 39-Jährige habe Angst um sein Leben gehabt.
Laut Anwalt habe sich der Bundespolizist „in einem gerechtfertigten Bereich“ befunden. Er habe mit den Schlägen und Tritten aufgehört, als der Mann am Boden gefesselt gewesen sei.
Der Angeklagte hatte am Tattag mit Kollegen nahe der deutsch-belgischen Grenze an der Autobahn A60 eine Fahrzeugkontrolle machen wollen. Als ein Fahrer, der kontrolliert werden sollte, flüchtete, verfolgten die Beamten den Wagen.
In Prüm kollidierte das Polizeiauto mit dem Auto des Geflüchteten. Der Bundespolizist war damals zu einer Hospitanz bei der Bundespolizei Trier im Einsatz.
Laut Gericht kommt es erst jetzt zum Prozess, weil zuvor anhängige Haftsachen Vorrang hatten. Der Angeklagte habe sich in der Sache zu keinem Zeitpunkt in Untersuchungshaft befunden, sagte ein Gerichtssprecher.
Der damals geflüchtete Autofahrer war im Mai 2022 vor dem Amtsgericht Bitburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Laut Gericht hatte er sich wegen Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gemacht. (dpa/lrs/ab)

Kommentare
Kommentar verfassen
0 Comment
Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren.
AnmeldenRegistrieren