Das am 29. Januar 2024 verabschiedete Dekret regelt erstmals die Anerkennung und Förderung von Betrieben im Bereich der Sozialwirtschaft in der DG. Es liefert außerdem klare Definitionen, die die Basis für die Förderung der Sozialwirtschaft bilden.
Integration von Menschen mit Förderbedarf
Unter Sozialwirtschaft im Sinne des Dekrets sind demzufolge wirtschaftliche Tätigkeiten zu verstehen, die Güter produzieren oder Dienstleistungen erbringen und dabei ethische Prinzipien erfüllen. Sozialbetriebe und soziale Eingliederungsbetriebe haben jeweils spezifische Aufgaben, darunter die Integration von benachteiligten Menschen in den Arbeitsmarkt. Vorschalt- und Integrationszentren bieten gezielte Programme zur Stabilisierung und Qualifizierung von Menschen, die aufgrund multipler Hürden keinen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt haben.
„Die Sozialbetriebe bilden das Rückgrat für eine Wiedereingliederung ins Berufsleben, für einen Ausstieg aus der Armutsspirale, aber auch für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit einer Beeinträchtigung und sind somit wichtige Partner der Regierung“, wird Lydia Klinkenberg in dem Schreiben zitiert. Die Anerkennung der Betriebe erfolge auf Grundlage der neuen Regelungen, wobei bestehende Sozialbetriebe, die nach föderalem Recht anerkannt sind, noch bis Ende 2026 von ihrer bisherigen Anerkennung profitierten. Alle eingereichten Anträge auf Neuanerkennung seien bislang positiv beschieden worden.
Ein zentraler Bestandteil des neuen Dekrets ist die Schaffung zusätzlicher Betreuerstellen. Neben den zehn bestehenden Vollzeitäquivalenten wurden demnach fünf weitere Stellen bezuschusst, die sich speziell auf die Integration benachteiligter Personen konzentrieren. Dafür stelle die Regierung im Jahr 2025 insgesamt 600.000 Euro bereit. Die neuen Stellen kommen laut Mitteilung sozialen Eingliederungsbetrieben zugute, die sich auf die Integration benachteiligter Personen in den Arbeitsmarkt spezialisieren. „Mit diesen Maßnahmen setzen wir ein starkes Signal für die Förderung der Sozialwirtschaft in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Wir schaffen zusätzliche Arbeitsplätze und stärken die soziale Eingliederung von benachteiligten Menschen“, so die Ministerin.
DG plant einen „Tag
der Sozialwirtschaft“.
Neben den unmittelbaren Maßnahmen plane die Regierung weitere Schritte, um die Sichtbarkeit der Sozialwirtschaft zu erhöhen und ihre Bedeutung in der Gesellschaft zu unterstreichen. Im Frühjahr soll das „Netzwerk Sozialwirtschaft“ ins Leben gerufen werden, das die Zusammenarbeit zwischen den Betrieben und anderen Akteuren fördern soll. Zudem sei ein „Tag der Sozialwirtschaft“ geplant, um die Öffentlichkeit für die Bedeutung dieses Sektors zu sensibilisieren. Ein weiteres Vorhaben sei die Einführung einer einheitlichen Kennzeichnung für Betriebe der Sozialwirtschaft. Damit soll es der Öffentlichkeit erleichtert werden, sozialwirtschaftliche Initiativen zu erkennen und gezielt zu unterstützen, heißt es abschließend. (red/kupo)

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