Sicherheitsvorkehrungen für Karnevalsumzüge in der Eifel

<p>Die Genehmigung für folkloristische Wagen gilt für Gespanne, die an einer festgelegten Strecke des Karnevalsumzugs teilnehmen.</p>
Die Genehmigung für folkloristische Wagen gilt für Gespanne, die an einer festgelegten Strecke des Karnevalsumzugs teilnehmen. | Archivfoto: Herbert Simon

Dies betrifft insbesondere folkloristische Wagen, die auf den festgelegten Strecken der Karnevalsumzüge unterwegs sind, sowie Planwagenfahrten, bei denen traditionell Möhnen durch die Dörfer fahren. Wichtig ist dabei zu beachten, dass es sich bei diesen beiden Aktivitäten um unterschiedliche Genehmigungsverfahren handelt, die jeweils separat beantragt werden müssen.

Die entsprechenden Antragsformulare sind online über die Webseiten der Eifelgemeinden verfügbar. Interessierte sollten die jeweiligen Genehmigungsbedingungen im Formular genau prüfen und den Antrag vollständig ausfüllen.

<p>Möhnenwagen benötigen eine separate Genehmigung, die ebenfalls bei der jeweiligen Gemeinde zu beantragen ist.</p>
Möhnenwagen benötigen eine separate Genehmigung, die ebenfalls bei der jeweiligen Gemeinde zu beantragen ist. | Foto: PZ Eifel

Für zusätzliche Informationen oder Erklärungen zur Genehmigungsprozedur empfiehlt es sich, direkt Kontakt mit der zuständigen Gemeinde aufzunehmen.

Um die Sicherheit während der Karnevalszeit zu gewährleisten, haben die Polizeizone und die Gemeinden die Antragsformulare so gestaltet, dass sie als praktische Checklisten dienen. Sie sollen dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden, indem grundlegende Regeln und empfohlene Sicherheitsvorkehrungen im Vorfeld überprüft werden.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass spezifische Versicherungen helfen können, mögliche Schadensfälle abzudecken. (red/jj)

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