Vom Eupener Strafgericht war der 36-Jährige im November 2023 bereits zur gleichen - zur Bewährung ausgesetzten - Haftstrafe verurteilt worden, obwohl er vom Vorwurf der sexuellen Belästigung einer 16-Jährigen freigesprochen worden war.
Berufungsurteil fällt für Eupener noch strenger aus
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