Bisher nur 46 Langzeitkranke wegen verweigerter Mitarbeit bestraft

<p>Der Wiedereinstieg eines Langzeitkranken ins Berufsleben erfolgt in mehreren Phasen. Damit die Wiedereingliederung gelingt, ist die Mitarbeit des Betroffenen erforderlich.</p>
Der Wiedereinstieg eines Langzeitkranken ins Berufsleben erfolgt in mehreren Phasen. Damit die Wiedereingliederung gelingt, ist die Mitarbeit des Betroffenen erforderlich. | Foto: dpa

Seit 2023 müssen Langzeitkranke mit einer Kürzung ihrer Leistungen um 2,5 Prozent rechnen, wenn sie die Zusammenarbeit bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz rundweg verweigern.

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