Therapie soll Rückfalltäter auf den rechten Weg zurückbringen

<p>Die Dreirichterkammer folgte der gemeinsamen Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, dass der Platz des Eupeners nicht im Gefängnis sei.</p>
Die Dreirichterkammer folgte der gemeinsamen Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, dass der Platz des Eupeners nicht im Gefängnis sei. | Illustrationsfoto: dpa

Damit folgte die Dreirichterkammer der gemeinsamen Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die beide die Meinung geäußert hatten, dass der Platz des Eupeners nicht im Gefängnis sei.

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