Konkret sollen die zwölf Richter – siehe dazu auch Hintergrund – klären, ob die Tatsache, dass (Straf-)Tatbestände, die im Gebiet deutscher Sprache von vereidigten Beamten festgestellt, aber an deren Dienststelle im französischsprachigen Gebiet in
Appellationshof ruft Verfassungsgerichtshof an – Feststellungen in französischer Sprache im Visier
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