Papst Franziskus fordert in Brüssel klare Verurteilung von Missbrauch

<p>Papst Franziskus bei seinem Besuch im in Brüssel</p>
Papst Franziskus bei seinem Besuch im in Brüssel | Foto: photo news

 „Ich bitte alle: Deckt den Missbrauch nicht zu und verurteilt die Täter“, appellierte er an die belgischen Bischöfe, als er von seinem vorbereiteten Text abwich.

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Kommentare

  • Dann soll der Papst seinem Blablablagerede einmal Taten folgen lassen und den ehemaligen Bischof von Brugge Roger Vangheluwe zur Rechenschaft ziehen. Vangheluwe hat zugegeben, seinen behinderten Neffen sexuell mißbraucht zu haben und lebt seit einigen Jahren unbehelligt im kirchlichen Schutz eines Klosters in Frankreich und "kehrt in sich und tut Buße". Wenn Franziskus ernst genommen werden will fordert er die Staatsanwalten von Belgien und Frankreich auf, aktiv zu werden und den ehemaligen Bischof Vangheluwe zur Rechenschaft zu ziehen.

  • Herr Dujardin, Ihre emotionale Reaktion ist zwar verständlich, dennoch sollte man die Fakten nicht außer Acht lassen.

    - Der Vatikan verfügt als Staat über die Kompetenz, Straftaten, die auf seinem Territorium begangen werden, strafrechtlich zu verfolgen und die Täter zu verurteilen. Ihre Strafe müssen sie dann in einem italienischen Gefängnis absitzen, da der Vatikanstaat über keine solche Einrichtung verfügt.

    - Der Papst als Staatsoberhaupt hat aber nicht die Kompetenz, Personen, die außerhalb seiner Grenzen straffällig geworden sind, ausliefern zu lassen, um ein Gerichtsverfahren zu eröffnen.

    - Der Papst hat auch keineswegs die Kompetenz, von der belgischen oder französischen Staatsanwaltschaft „zu fordern, aktiv zu werden“, wie Sie schreiben.

    - Er kann allerdings ein kirchenrechtliches Verfahren eröffnen und rein kirchenrechtliche Sanktionen zu verhängen z.B. die Exkommunikation oder einen Kleriker in den Laienstand zurückversetzen.

    - Die französische Staatsanwaltschaft ist nicht für in Belgien begangene Straftaten zuständig.

    - In Belgien ist die Staatsanwaltschaft aktiv geworden, hat aber festgestellt, dass die Verjährung eine weitere Verfolgung unmöglich macht.

    - Im April 2010 gesteht Bischof Vangheluwe die Übergriffe und reicht gleichzeitig seine Demission ein, die Papst Benedikt annimmt. Er zieht sich in ein Kloster zurück, zuerst in Belgien, dann in Frankreich, allerdings nicht als „Gefangener“. Wollte er es verlassen, niemand könnte ihn daran hindern.

    - Im März 2024 wurde ihm der Status eines Bischofs aberkannt und erfolgte seine Versetzung in den Laienstand. Nicht nur Gottes Mühlen, sondern auch die des Vatikans mahlen bekanntlich langsam…

  • Warum werden diese Kinderschänder nicht zumindest exkommuniziert?

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