Seit der Reform des Sektors am 1. Januar 2024 sind Betreuungspersonen in Heimarbeit verpflichtet, 38 Wochenstunden zu leisten.
Ministerin Klinkenberg zu ZKB-Reform: „Erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen“
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Seit der Reform des Sektors am 1. Januar 2024 sind Betreuungspersonen in Heimarbeit verpflichtet, 38 Wochenstunden zu leisten.
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