Beweise reichen nicht für Verurteilung wegen Erpressung

<p>Ein Blick auf das Eupener Justizgebäude</p>
Ein Blick auf das Eupener Justizgebäude | Foto: Carsten Lübke

Einen glatten Freispruch gab es am Dienstagmorgen für einen 40-jährigen Eupener, dem Erpressung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und die Sozialgesetzgebung zur Last gelegt wurden.

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