Eupener Strafgericht verkündet Urteile: Zwillingsbruder muss nicht zurück ins Gefängnis

<p>Ein Blick auf die Außenmauern der Haftanstalt Lantin</p>
Ein Blick auf die Außenmauern der Haftanstalt Lantin | Foto: belga

Der junge Mann muss allerdings nicht zurück ins Gefängnis, da die Dauer der Haftstrafe, die die Dauer der Untersuchungshaft übersteigt, zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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