Gebrauch der drei Landessprachen – eine Frage des guten Willens?

<p>Blick auf eine Niederlassung der Crelan-Bank</p>
Blick auf eine Niederlassung der Crelan-Bank | Foto: belga

Zwar sieht die belgische Verfassung drei Landessprachen vor. Doch sind in unserem Land zentrale Dienstleistungen weiterhin nicht in deutscher Sprache verfügbar. Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Dienst „Card Stop“ des Anbieters Worldline SA. Card Stop ist auf die Sperrung von Zahlungsmitteln spezialisiert. Auf seiner Website bietet Card Stop Kontakte in Französisch oder Niederländisch an, ebenso wie spezielle Verfahren für Gehörlose, Schwerhörige oder Menschen mit Sprachbehinderungen. Deutsch ist Fehlanzeige. Besser noch: Die Crelan-Bank verfügte bis zuletzt über eine mobile App in den drei Landessprachen. Ab 2024 zogen es die Verantwortlichen jedoch vor, den Service auf FR-NL zu beschränken. In einem offiziellen Schreiben begründet Crelan seine Entscheidung mit „Kosten und logistischen Ressourcen“.

Selbst im öffentlichen Sektor gibt es nach wie vor sprachliche Diskriminierungen. So werden bislang gewisse Protokolle für Geschwindigkeitsüberschreitungen im deutschen Sprachgebiet auf Französisch ausgestellt (Denken Sie nur einen Moment an eine vergleichbare Situation in Flandern!). Die betreffenden Bußgeldbescheide werden vom Centre Régional de Traitement (CRT) der Föderalen Polizei in Namur verfasst, das sich auf das Gesetz vom 15. Juni 1935 über den Sprachengebrauch in Justizangelegenheiten stützt, um seine Bußgeldbescheide in der Sprache des Gebiets zu erstellen, auf dem sie verfasst wurden, nicht aber in der Sprache des Gebietes, in dem die Übertretung begangen wurde. Aufgrund einer Intervention von Ministerpräsident Oliver Paasch haben die föderalen Minister Verlinden und Van Tigchelt angekündigt, die Problematik durch die Einrichtung eines Sattelitenbüros des CRT von Namur in Eupen lösen zu wollen. Die hier verfassten Protokolle könnten somit künftig auf Deutsch versandt werden. Der pragmatische und bürgerorientierte Ansatz der föderalen Verantwortlichen ist vorbildlich.

In der Privatwirtschaft sind die Rückmeldungen nicht immer so konstruktiv.

Im Energiesektor beispielsweise bedurfte es der Urteile des Lütticher Appellationshofs vom 27. Mai 2021 und 14. Oktober 2021, um Bewegung in die Sache zu bringen. Das Gericht stellte fest, dass der Versorger Eneco gegen das Wirtschaftsgesetzbuch verstieß, indem er seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Rechnungen, allgemeine Korrespondenz, seine Website, sein Callcenter und seinen Kundenservice nicht in deutscher Sprache zugänglich machte. Im Zuge der Urteile wurden mittlerweile umfangreiche Übersetzungen zugunsten der deutschsprachigen Verbraucher vorgenommen. Was die genannten Beispiele aus dem Finanzsektor betrifft, so unterliegen diese nicht immer denselben Bestimmungen über den Sprachgebrauch. Mit etwas gutem Willen sollten jedoch auch dort pragmatische Lösungen zu finden sein. Im digitalen Zeitalter erscheinen automatisierte Übersetzungen mithilfe künstlicher Intelligenz gerade für umsatzstarke Unternehmen in Reichweite. Ebenso könnten Kommunikationsträger (z. B. Websites von Online-Anbietern), die bereits in anderen deutschsprachigen Ländern existieren, auch in Belgien zugänglich gemacht werden.

Die dritte Landessprache zu achten und hervorzuheben ist nicht nur eine Frage des Prinzips, sondern von strategischem Interesse. Ein angemessener Gebrauch der deutschen Sprache würde Belgien näher an einen Wirtschaftsraum mit mehr als 101 Millionen Verbrauchern und einem BIP von 5,35 Billionen US-Dollar heranrücken (DACH, 2022). Für Belgien, wo die Exporte zwei Drittel des BIP ausmachen, sollte das Interesse hieran sowohl für die öffentlichen Instanzen als auch die Privatwirtschaft fundamental erscheinen. Die bessere Verfügbarkeit leistungsfähiger Dienstleistungen in deutscher Sprache würde die Attraktivität des Landes für neue Talente erhöhen, die unsere Beziehungen in den deutschsprachigen Raum stärken könnten. Die gleiche Sprache zu sprechen, verbindet.

Für die Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist es schlichtweg ein Grundrecht, öffentliche Dienstleistungen in ihrer Muttersprache in Anspruch nehmen zu können. Sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor wird die Achtung ihrer Sprachpräferenzen ihre Bereitschaft fördern, in Belgien zu leben und zu arbeiten, hier zu investieren und gleichzeitig „Brücken“ zwischen Brüssel, Berlin, Wien, usw. zu bauen. Stellen Sie sich Luc vor, 68 Jahre, deutschsprachig, der seine Südtiroler Geschäftspartner davon überzeugen kann, sich bei uns niederzulassen, weil die hiesigen Rahmenbedingungen stimmen und die Sprache Goethes hier ganz natürlich zum Einsatz kommt!


*Daniel Hilligsmann ist Kabinettschef des Ministerpräsidenten der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Oliver Paasch, und Mitglied der Freitagsgruppe. Die Freitagsgruppe ist eine Denkfabrik der König-Baudouin-Stiftung. Sie vereint junge Menschen aus Belgien mit dem Ziel, sich positiv in die gesellschaftspolitische Entwicklung des Landes einzubringen. 2024 feiert die Freitagsgruppe ihr 10-jähriges Jubiläum. Zahlreiche gesellschaftspolitische Empfehlungen haben die Mitglieder seither an die Politik gerichtet. Hinzu kamen zahlreiche Meinungsbeiträge in den belgischen Tageszeitungen und die Durchführungen eigener Podiumsdebatten. Das GrenzEcho gehört neben „L’Echo“ und „Knack“ zu den Medienpartnern.

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