Im Zuge des Beschäftigungsdeals hat die Föderalregierung das Recht auf Unerreichbarkeit eingeführt, um Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, außerhalb der Arbeitszeiten nicht per E-Mail oder Telefon erreichbar sein zu müssen.
Das Recht auf Unerreichbarkeit: Noch Nachholbedarf bei einigen Arbeitgebern
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