Am 23. Januar habe eine „wegweisende Sitzung“ des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung stattgefunden, in der ein Projektvorschlag präsentiert und diskutiert worden sei, hieß es.
„Dieser Vorschlag zielt darauf ab, zugelassene Leiharbeitsagenturen für die Vermittlung von Personen, die die AktiF-Bedingungen erfüllen, zu gewinnen.“ Ministerin Weykmans sagt dazu: „Dieses Pilotprojekt ist eine wichtige Initiative zur Förderung der Arbeitsmarktintegration und zielt auf eine nachhaltige und effiziente Zusammenarbeit zwischen den gewerblichen Leiharbeitsvermittlern und der öffentlichen Arbeitsvermittlung ab. Wir sind zuversichtlich, dass mit diesem Pilotprojekt wertvolle Erfahrungen gesammelt werden und die Arbeitsmarktintegration weiter voranzutreiben.“ Das Bonussystem sieht den Angaben zufolge vor, dass Leiharbeitsagenturen eine Vermittlungsprämie in Höhe von jeweils 1.000 Euro erhalten, wenn es ihnen gelingt, einen Leiharbeitnehmer mit AktiF-Bescheinigung innerhalb der Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigung erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Durch diese Anreize sollen Leiharbeitsagenturen ermutigt werden, vermehrt Personen mit AktiF-Bescheinigung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Arbeitsuchende, die sich beim Arbeitsamt registrieren und die AktiF-Bedingungen erfüllen, erhalten eine AktiF-Bescheinigung, die es potenziellen Arbeitgebern ermöglicht, einen Antrag auf AktiF-Förderung beim Ministerium einzureichen.
Ziel von AktiF ist es den Angaben zufolge, die Arbeitslosigkeit im deutschsprachigen Raum zu bekämpfen und insbesondere Menschen mit arbeitsmarktrelevanten oder individuellen Beeinträchtigungen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Die ostbelgischen Leiharbeitsagenturen erhalten diesbezüglich ein Rundschreiben mit den Details zum Fördersystem. (red/sc)

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