Verbot des Schächtens verstößt nicht gegen Europäische Menschenrechtskonvention

<p>Schlachtritual zum islamischen Opferfest in Antwerpen</p>
Schlachtritual zum islamischen Opferfest in Antwerpen | Foto: belga

Ein solches Verbot verstoße weder gegen die Religionsfreiheit noch sei es diskriminierend, entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg.

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