Ministerin zum Fall Arlette Raxhon: „Wir können und dürfen nicht gegen die Verfassung verstoßen“

<p>DG-Ministerin Lydia Klinkenberg: „Bei allem Verständnis für die Situation der Tagesmutter und der Eltern kann ich keine Risiken eingehen, wenn es um die Sicherheit und den Schutz der uns anvertrauten Kinder geht.“</p>
DG-Ministerin Lydia Klinkenberg: „Bei allem Verständnis für die Situation der Tagesmutter und der Eltern kann ich keine Risiken eingehen, wenn es um die Sicherheit und den Schutz der uns anvertrauten Kinder geht.“ | Foto: David Hagemann


Frau Ministerin Klinkenberg, was sagen Sie zur Situation von Arlette Raxhon?

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Kommentare

  • Verstößt Belgien damit nicht gegen das EU-Recht der Arbeitnehmerfreizügigkeit? Oder gilt innerhalb eines Landes nicht, was innerhalb der EU länderübergreifend gilt?

  • Eben die Fragen, auf die die Ministerin in diesem zweiten Artikel hier antwortet, mussten sich jedem aufmerksamen Leser des ersten stellen, der mit der komplexen Staatsstruktur Belgiens auch nur einigermaßen vertraut ist.

    Nach dem Wegzug dieser Tagesmutter aus der DG in die Wallonie im März 2023 hatte ihre Tätigkeit keinerlei rechtliche Grundlage mehr.
    Ohne Wenn und Aber.
    Die DG war sich dessen bewusst und hat die Sache dennoch laufen lassen.
    Wurden da während dieser Zeit auch Zuschüsse gezahlt und Inspektionen durchgeführt?
    Wenn ja, wer trägt dafür die Verantwortung?
    Könnte das eventuell ein finanzielles Nachspiel haben?
    Wahrscheinlich nicht, man wird das auf typisch belgische Art unter den Teppich kehren.

    „…darf die Inspektion der DG folglich juristisch betrachtet auch nicht einmal Inspektionsbesuche durchführen.“
    So ist es! Man stelle sich vor, die Wallonie würde auch so bei einer Einwohnerin von Plombières verfahren, die in die Voer umgezogen wäre und weiterhin als Tagesmutter für wallonische Kinder tätig sein würde.
    Oh je! Die Reaktion von Vlaams Belang, Taal-Aktie-Komitee und dergleichen Eiferer mehr könnte man sich unschwer ausmalen.

    Sprachgrenze ist nun mal Sprachgrenze, und Zuständigkeiten sind Zuständigkeiten, die man nach Belieben je nach Einzelfall, der immer ein „Härtefall“ ist, umdefinieren kann.

    "Seit März 2023 war klar, dass die Aktivität der Tagesmutter nicht dem legal vorgegebenen Rahmen entspricht und der Tag kommen wird, an dem die Betreuungsform enden muss..
    Wieso "der Tag kommen wird"? War dieser Tag nicht mit dem Datum des Umzuges gekommen? Wie wurde wirklich mit dieser Frau kommuniziert?

  • @Martin Henke - in diesem Fall nicht, da es keine EU-Binnen-Grenze betrifft. Zudem hat jede Person ja die Möglichkeit in Moresnet zu wohnen und in Kelmis eine Einrichtung zu mieten und die Dienste von dort auszuüben bzw. anzubieten. Der Ort der Wahrnehmung der Aufgabe gibt hier vor, welche Regeln gelten (FG/DG), nicht der Wohnort.

  • Ihre Antwort, Herr Schleicher, könnte in einem Punkt zu Missverständnissen Anlass geben.
    Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU bedeutet nicht, dass man sich einfach so irgendwo niederlassen dürfte, um dann jedwede Tätigkeit auszuüben.

    Wäre Frau Raxhon statt nach Moresnet nach Kalterherberg umgezogen, so hätte sie ihre Tätigkeit als Tagesmutter nur nach den deutschen Richtlinien ausüben können und sich den entsprechenden Regeln unterwerfen müssen.
    Die DG hätte auch in so einem Fall keinerlei Recht, sich dort einzumischen.

  • Kann besser der Unsinn der DG dargestellt werden?

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